Piratenpartei fordert eindeutige Ablehnung
Am gestrigen 27. April hat die zukünftige Landesregierung aus Grünen und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin ist von einer neuen Variante der Vorratsdatenspeicherung die Rede. Wörtlich heißt es: „Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten“. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könnte.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg verurteilt diese bürgerrechts- und demokratiefeindliche Haltung.
„Im Koalitionsvertrag sprechen sich Grüne und SPD eindeutig für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung aus. Warum es immer noch Parteien gibt, die sich für ein nachweislich ineffektives und teures Überwachungsmittel einsetzen, ist mir unbegreiflich. Das hat doch nichts anderes als eine Totalüberwachung des Bürgers zur Folge“, so Sebastian Nerz, Vorsitzender des Landesverbandes der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Dass man sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und damit an das Grundgesetz halten möchte, sollte für eine Landesregierung selbstverständlich sein“.
Noch in ihrem Programm zur vergangenen Landtagswahl hatten sich die Grünen in Baden-Württemberg – so wörtlich – „vehement“ gegen eine Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form ausgesprochen. Dies lässt den Schluss zu, dass die Grünen ihre Meinung kurzfristig geändert haben oder die Bürgerrechte bei ihnen zur Verhandlungsmasse gehören. Möglicherweise waren die Verhandlungspartner auch der Ansicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, nicht als solche bezeichnet werden müsste; dies würde dokumentieren, wie bescheiden es in dieser Hinsicht um Kompetenz und Informationslage innerhalb der Regierungskoalition bestellt ist.
Selbst der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages sieht keine Möglichkeit, eine VDS umzusetzen, ohne daß sie gegen die EU Grundrechtecharta verstößt.
Das heißt, Rot/Grün in Baden-Württemberg hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, einen Weg zu finden, straflos die EU Verfassung zu brechen.
Quelle: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Stellungnahme_des_wissenschaftlichen_Dienstes_des_Deutschen_Bundestages_zur_Vorratsdatenspeicherung
Jörg Rupp (Grüne) schreibt auf Twitter: „Oh, eine Splitterpartei meint etwas zu wissen. – was nirgends geschrieben steht.“ (http://twitter.com/#!/JoergRupp/status/63649484575477761)
Ich schaffe es jedoch beim besten Willen nicht, in diesen Punkt des Koalitionsvertrags eine andere Aussage hineinzuinterpretieren, als oben genannt.
Das Urteil des BVerfG, das die *maximal mögliche* VDS definiert, also die Obergrenze zum Verfassungsbruch, soll als *Vorgabe* genommen werden. Und da wollen sie auch keinen Millimeter von abrücken, dies soll, so wörtlich, ganz *präzise eingehalten* werden.
Bin gespannt, ob jemand wie Jörg Rupp mal mit einer anderslautenden Interpretation rüber kommt, und diese zusammenhängend und logisch verargumentieren kann.
Der Jörg schreibt immer gerne von der „Splitterpartei“, wenn ihm die Argumente ausgehen. Was eigentlich schade ist, da es den guten Eindruck eines Grünen schmälert, dem die Netzpolitik am Herzen liegt.
Im Lügen und die Bürger verarschen sind die Grünen mitlerweile mindestens genausogut wie die CDU. Mal wieder ein glänzendes Beispiel dafür das man die GrünePest genausowenig wählen kann wie die anderen etablierten Parteien.
„Splitterpartei“… mit welcher Arroganz Grüne auf ihren zweistelligen Wahlergebnissen rumreiten ist schon peinlich. Denen hätte man mal vor 15 Jahren erzählen sollen, wer die 5% nicht schaffe sei bedeutungslos. In Hamburg waren ähnliche Töne im Wahlkampf zu hören, sowohl gegenüber Piraten als auch gegenüber der FDP und den JuLis.