Ein Beitrag der Piratenpartei Stuttgart.
Am vergangenen Montag wurde im Anschluss an die Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 das Gelände des Grundwassermanagements besetzt. Im Zuge der Besetzung kam es zu Sachbeschädigungen. Ein bewaffneter Polizist in Zivil wurde angeblich schwer verletzt. Warum befinden sich bewaffnete Beamte in Zivil inmitten der Demonstranten? Wer hat die Entsendung von bewaffneten Beamten in Zivil in die Kundgebung entschieden? Was hat sich dieser Jemand dabei gedacht? Dass der Polizist möglicherweise inmitten von Demonstranten seine Schusswaffe einsetzen soll?
Rolle des Beamten in der Kundgebung
Die Polizei rechtfertigt die Anwesenheit des Beamten in Zivil damit, dass dieser Sachbeschädigungen verhindern bzw. entsprechende Täter in Gewahrsam nehmen sollte.[1] Zahlreiche Kundgebungsteilnehmer dagegen sprechen davon, dass der Beamte zu Sachbeschädigungen aufgerufen bzw. diese selbst begangen haben soll.[2] Durch ein Video[3] kann man mit Sicherheit sagen, dass es zu einer Handgreiflichkeit zwischen dem Polizisten und einem Demonstranten gekommen ist. Die Waffe wurde während des Handgemenges von Umstehenden entdeckt, nach kurzer Zeit wurde die Person von einigen Kundgebungsteilnehmern aus der Menge gebracht. Von Gewaltanwendung gegen den Beamten ist, abgesehen von dem Handgemenge, auf den Videos nichts zu erkennen.
In Zivil mit Schusswaffe in der Menschenmenge
Der Mann war nicht als Polizist erkennbar. Er war mit einer schwarzen Lederjacke, blauen Jeans und gewöhnlichen Turnschuhen bekleidet. Er führte eine Schusswaffe im Hosenbund und nicht in einem Brustholster mit sich, wie es für Polizeibeamte in Zivil sonst üblich ist. In einem solchen Holster wäre seine Waffe unter der Lederjacke vor einem fremden Zugriff geschützt gewesen.
Man muss sich das einmal vorstellen: Da taucht ein Unbekannter in Zivilkleidung und mit einer Schusswaffe bewaffnet inmitten einer erregten Menschenmenge auf. Wenn man so jemanden beobachtet, kann man durchaus vom Schlimmsten ausgehen, z. B. dass es sich um einen Irren handelt, der jederzeit das Feuer in die Menge eröffnen könnte.
Nicht umsonst bestraft auch das deutsche Waffenrecht das Tragen von nicht funktionstüchtigen Waffenimitaten („Anscheinswaffen“) wie Softguns genauso, als wären es echte Feuerwaffen.[4] Man kann sich aus der Entfernung nämlich nicht sicher sein, worum es sich bei der Waffe handelt und was die Absicht des Bewaffneten ist.
Während ein Entsenden von Polizeibeamten in Zivil mitten in eine Kundgebung an sich schon fragwürdig genug ist, kann man eine derartige Bewaffnung wohl mit gutem Recht als grob fahrlässig bezeichnen. Die Aufgabe eines solchen Beamten besteht schließlich nicht darin, im Alleingang gegen Randalierer vorzugehen, sondern – ob wir das nun gut heißen mögen oder nicht – darin, zu einer besseren Übersicht der Lage beizutragen. Bei einem ähnlichen Vorfall 1994 fielen Schüsse, und ein Demonstrant wurde schwer verletzt.[5] Auch diesmal wurde – laut Polizei – versucht, dem Beamten die Waffe zu entreißen[1]. Wir haben großes Glück gehabt, dass die Beteiligten dieses mal so besonnen gehandelt haben und es nicht zu Schlimmerem gekommen ist.
Die Situation hätte zu einer Katastrophe führen können. Was wäre gewesen, wenn jemand dem Beamten inmitten der Menschenmenge die Waffe entrissen hätte, und sei es nur, um ihn zu entwaffnen? Was, wenn er zwischen Demonstranten eingekeilt die Nerven verloren hätte? Was, wenn sich unbeabsichtigt ein Schuss gelöst hätte? Sachbeschädigungen zu verhindern, mag Aufgabe der Polizei sein, aber wenn sie dabei Menschenleben gefährdet oder eine Massenpanik riskiert wird, sind solche Maßnahmen nur schwer zu rechtfertigen.
Viele offene Fragen
Im Nachhinein wichtiger sind jedoch die Fragen nach dem Warum und dem Wer. Wer um alles in der Welt kommt überhaupt auf die Idee, Polizeibeamte in Zivil mit Schusswaffen, die auch noch an der Hüfte getragen werden, in eine Menschenmenge zu schicken? Womit rechnet jemand, der Beamte in Zivil bewaffnet in eine Menschenmenge schickt? Wer autorisiert so ein Risiko? Warum war der Beamte alleine und ist völlig eigenständig und ohne Unterstützung vorgegangen?
Welches Risiko wurde dabei in Kauf genommen – und eventuell auch bewusst gebilligt? Wer würde in welcher Weise von den möglichen Vorkommnissen profitieren? Wurden aufgrund der angespannten Personalsituation möglicherweise Beamte eingesetzt, die für diese Aufgabe weder geeignet sind noch über eine für einen solchen Einsatz passende Ausrüstung (Brustholster usw.) verfügen?
Um die Motivation der Beteiligten zu beurteilen, müsste man den Einsatzbefehl der Polizisten im Wortlaut kennen. Wenn die neue Politik es mit dem versprochenen Mehr an Transparenz ernst meint, sollte es selbstverständlich sein, Antworten auf diese Fragen ehrlich und vollständig zu veröffentlichen.
Die Zensur nimmt ihren lauf, das Video ist nicht mehr anschaubar…
Doch, das Video ist noch da. Man muß sich nur einloggen um es ansehen zu können.
1) 42a WaffG betrifft nicht das Führen einer Waffe zum Dienstgebrauch oder durch Inhaber eines Waffenscheins.
2) Das in den Videos erkennbare Holster (Uncle Mike) ist gegen Fremdzugriff gesichert.
3) Die Pistole dient zur Eigensicherung. Berechtigter Umgang mit einer Waffe ist nicht nur legitim sondern auch angezeigt.
4) „Brustholster“ sind unsicher und zu Recht aus der Mode gekommen.
An dem Wirken des Polizisten kann man vieles kritisieren und auch es ist sicher auch Justiziables dabei. Gleiches gilt für das Verhalten und die Verlautbarungen im Nachgang. Aber mit solchen Texten wie dem vorliegenden, kann sich auch ziemlich disqualifizieren.
Natürlich betrifft §42 nicht den Polizisten, es ging aber darum dass Waffen eine Reaktion hervorrufen, selbst wenn sie nicht eingesetzt werden.
Wie sieht denn der Fremdzugriffsschutz aus? Vorhängeschloss?
Eigensicherung besteht daraus nicht als Einzelperson ohne Uniform ein Handgemenge zu provozieren. Erst recht nicht mit Waffe.
Man kann sich auch dadurch disqualifizieren die berechtigte Kritik im Artikel zu ignorieren.
Falk,
ich kann Deine Kritik nicht nachvollziehen.
Zu 1.: Hat irgendjemand das Gegenteil behauptet? Nein. Die Anmerkung bezieht sich nämlich auch gar nicht darauf, sondern auf die Intention hinter dem Gesetz, die durch die Innenminister damals medienwirksam kommuniziert wurde: Siehst du eine Privatperson mit Feuerwaffe sei auf der Hut, es könnte ein Amokläufer sein.
Zu 2.: Im Anbetracht der Situation: Nein. Die Sicherungsmaßnahmen (Verschluss, Zugrichtung) waren in der Situation kompromittiert (Polizist alleine von allen Seiten umzingelt und festgehalten). Auf dem Video wirkt es zusätzlich so, als trage der Polizist einen zivilen Gürtel. Wenn dem so ist, besteht keine Garantie dafür dass die Gürtelschnalle hält.
Zu 3.: Korrekt. Nur war die Möglichkeit, dass der Beamte in eine Situation des legitimen Waffengebrauchs kommt nicht gegeben, im Gegenteil. Warum? Legitimer Waffegebrauch dient entweder der Abschreckung (durch Drohhandlung), Waffengebrauch gegen Dinge (Reifen) und im Schlimmsten fall, bei Bedrohung von Leib und Leben, Waffengebrauch gegen Personen. Keine solche Situation war gegeben. Als Zivilpolizist in der Menschenmenge konnte ein Ziehen der Waffe durch den einzelnen Beamten nur zu zusätzlicher Gefährdung von ihm selbst und unbeteiligten führen, ein Verzicht auf die Waffe von vornherein für den Zeitraum seiner Aufgabe ist also absolut legitim. Zumal sich bewaffnete uniformierte jederzeit in Reichweite befanden!
Zu 4.: Nein. Hängt vom Modell ab. Die Kripo trägt ihre Schusswaffe grundsätzlich entweder in einem geeigneten Schulter- oder einem Brustholster mit sich rum. Warum? Welchen Sinn hätte es in Zivil unterwegs zu sein und dann erst auf 500m anhand der Waffe erkennbar zu sein?? Und ein Schulter- oder Brustholster wie ihn die Behörden einsetzen hätte hier schon für ein grundsätzliches Mehr an Sicherheit bedeutet.
Allgemein:
Du hast m.E. keine Argumente für deine Wertung („disqualifizieren“) gebracht.
Hauptkritikpunkt des Artikel ist es, ungeeignet bewaffnete und scheinbar unvorbereitete/überforderte Beamte inmitten eine erregte Meute zu schicken, und den Umstand, dass ein ziehen der Waffe in der Situation praktisch _nur_ zu einer zusätzlichen Gefährdung für alle hätte führen können. Möchtest du nicht auf diese Punkte eingehen, bzw. wie denkst du dazu?
MfG,
Martin
Das mit der Eigensicherung ist bedenklich.
Wenn ich im Dunkeln stehe, ist es klar, dass ich Licht brauche. Wenn ich aber in einem Benzintank stehe, sollte ich für’s Licht nicht unbedingt ein Streichholz nehmen.
Schusswaffen haben in einer Menschenmenge nichts zu suchen. Punkt.
Ich meine, jeder kann ja rumlaufen wie er will, jedoch sieht der Typ mit seiner Glatze und seiner schwarzen Lederjacke in Verbindung einer Knarre nicht gerade vertrauen erweckend aus.