Die Einschätzung der Piratenpartei in Baden-Württemberg war korrekt.[1] Der Staatsgerichtshof hat heute der Klage der Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag stattgegeben und festgestellt, dass der vom damaligen Ministerpräsident Stefan Mappus ausgehandelte „EnBW-Deal“ verfassungswidrig war.[2]

Die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne hatten Klage eingereicht, nachdem das Land 45 Prozent der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF für 4,7 Milliarden Euro erworben hatte. Dies geschah, obwohl die EnBW finanziell schlecht aufgestellt ist: Mehr als die Hälfte des Konzernumsatzes wird durch Atomstrom erwirtschaftet. Absehbar war daher auch das Abrutschen des Konzerns in die roten Zahlen nach dem Atomausstieg.[3]

Die Piraten stellen sich auch die Frage, ob Landtagspräsident Stächele weiterhin in seinem Amt bleiben kann. Stächele hat dem Aktienkauf als damaliger Finanzminister zugestimmt. „Die Aufgabe eines Landtagspräsidenten ist es, die Rechte der Landtages zu stärken und einzufordern“, so André Martens, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Wir stellen uns die Frage, ob Stächele diesem Amt nach einem solchen Kapitalfehler noch gerecht werden kann.“

Quellen

  1. http://www.piratenpartei-bw.de/2010/12/15/ein-gschmackle-bleibt/
  2. http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=259336
  3. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.atomkraft-enbw-deal-koennte-teuer-werden.b29526b1-a501-4181-8127-533b6fe3f579.html