Bundesweit legen die Mitgliederzahlen der Piratenpartei seit der Wahl in Berlin massiv zu. Auch in Baden-Württemberg macht sich dieser Trend bemerkbar. Heute überschritt der Landesverband die Marke von 2000 Mitgliedern.
Da nach dem Parteiengesetz nichtzahlende Mitglieder nicht ausgeschlossen werden dürfen, veröffentlichen die Piraten – im Gegensatz zu anderen Parteien – auch die Bezahlquote. 1237 Mitglieder oder rund 62% haben ihren Beitrag für 2011 bezahlt und sind somit stimmberechtigt[1].
Als Folge dieses Anstiegs gründete sich kürzlich der Kreisverband Stuttgart[2]. Weitere Gründungsversammlungen für Rhein-Neckar/Heidelberg und Karlsruhe-Land stehen kurz bevor[3]. Zudem organisieren sich landesweit zusätzlich zu den bisherigen regelmäßigen Piratentreffen noch viele weitere, beispielsweise in Calw, Mosbach oder Sigmaringen.
Bis zur Bundestagswahl 2013 wollen sich die Piraten damit verstärkt flächendeckend aufstellen.
Die Aussage, das Parteiengesetz verbiete es, nicht zahlende Mitglieder auszuschließen, ist falsch. Solch ein Verbot wäre ja auch großer Quatsch.
@Axel: Sorry, aber du bist auf dem Holzweg. Die Sache wurde schon dutzende Male mit diversen Rechtsexperten besprochen. Zum Austritt aus einer Partei braucht es entweder eine eindeutige Willensbekundung (manche sagen sogar schriftlich), ein erfolgreiches Parteiausschlussverfahren oder den Todesfall. Ein nicht bezahlter Mitgliedsbeitrag fällt in keinen der drei Punkte. Das ganze soll wohl sicher stellen, dass man „unerwünschte“ Mitglieder nicht einfach so rauswerfen kann.
Es gibt inzwischen sogar Künstler, die sich über dieses Problem lustig machen und ohne zu bezahlen in so viele Parteien wie möglich eintreten. Wenn man sie aufgenommen hat, sie nicht zahlen und dann versucht rauszuwerfen können sie klagen. Erfolgreich.
Das einzige, was Parteien tun können ist die Kopplung diverser Mitgliedsrechte (aktives/passives Wahlrecht, etc) an die erfolgte Beitragszahlung.
Parteien sind eben an dieser Stelle keine Vereine. 😉
Gruß,
Sven Krohlas,
Politischer Geschäftsführer Piratenpartei BW
Sven, das ist nur teilweise korrekt:
Die CDU beispielsweise hat es mittlerweile in der Satzung stehen, dass das Nicht-Bezahlen der Beiträge zum Ausschluss führen kann. Die entsprechenden Urteile bzgl „Rauswerfen wegen Nicht-Zahlens“ sind – glaube ich – älter. Jetzt hätte man in dem Fall einen Satzungsverstoß und könnte deshalb mit einem PAV vielleicht Erfolg haben.
Nichtsdestotrotz macht das keiner, da es ein Riesenaufwand ist und eben vom Gesetzgeber offenbar „nicht gewünscht“ ist.
Mit unserer derzeitigen Satzung ist sowas jedoch unmöglich (und wenn man mal an die 3-Monate-Stimmrecht-ohne-Bezahlung-Klausel denkt…).
@Axel: Die Zahlen, die von den Parteien als Mitgliedszahlen angegeben werden sind jedoch wirklich voll mit diesen „nichtzahlenden Karteileichen“, was ich auch bemängele, aber immerhin weisen wir eben auch aus, wie viele „aktive“ (sprich zahlende) Mitglieder wir besitzen.
Gruß
Martin