Nachdem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 31.12.2007 die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht hat, wurden dem Bundesverfassungsgericht heute Morgen die restlichen Vollmachten übergeben. Die über 34.000 Vollmachten mussten in 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons transportiert werden. Damit ist dies die größte Sammelklage der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Im Anschluss hatte der Arbeitskreis am Platz der Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte angeschlagen. Für verschiedene Grundrechte wurden verschiedene Thesen angenagelt, z.B. „Die Souveränität des Individuums über seine Daten ist die Voraussetzung der Wahrnehmung seiner Freiheit“. Unter jede dieser 17 Tafeln wurden gegenteilige Äußerungen von Politikern geheftet.
Über den Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung will das Gericht noch im März entscheiden.
Weitere Quellen und Informationen:
Meldung des AK VDS
Meldung auf heise.de