PRESSEMITTEILUNG Karlsruhe, 02.03.2010 – Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe wurden alle im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Gesetze für nichtig erklärt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Die vor allem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung angestrebte Verfassungsklage erreichte weit über 35.000 Mitzeichner und war damit die größte Sammelklage, die es in der Bundesrepublik jemals gab.
“Wir hoffen, dass das Urteil und dessen Auswirkungen ein deutliches Warnsignal für die Bundesregierung ist und die Achtung der Privatsphäre sich wieder mehr in den Köpfen der Regierung verankert!”, so Sebastian Bauer, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei.

Mit dem Urteil wurden alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Außerdem müssen alle in ihrem Rahmen erhobenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dennoch bedauert die Piratenpartei, dass die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung nach wie vor gültig ist und das Gesetz nur in seiner konkreten Ausführung gekippt wurde. Hanno Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg der Piratenpartei: “Dennoch glauben wir, dass das heutige Urteil eine ausdrückliche Ohrfeige für die Gesetzgebung ist, die Privatsphäre der Bürger zu achten und wir hoffen vor allem, dass dieses Urteil auch europaweit Beachtung finden wird.”