Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in drei Entscheidungen die Datei „Gewalttäter Sport“ für rechtswidrig befunden und angeordnet, dass die Daten der jeweiligen Kläger vollständig gelöscht werden müssen.

Die drei Kläger waren im Zusammenhang mit Ausschreitungen am Rande eines Fußballspiels ins Visier der Polizei geraten. Die anschließend gegen sie eingeleiteten Strafverfahren wurden später allerdings eingestellt, teils wegen fehlenden Tatverdachts, teils weil sie Auflagen erfüllt hatten. Auf Spekulationen über die tatsächliche Beteiligung der Kläger ließ sich das Gericht nicht ein. Die Richter gaben den drei Klägern aus formellen Gründen Recht: Schon die Existenz der Datei sei rechtswidrig, sodass es auf mögliche Rechtfertigungen für die einzelnen Einträge nicht mehr ankäme.

Das Gericht bestätigt mit dieser Entscheidung die Ansicht vieler Datenschützer und auch Fußballfans, die schon lange ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ hegten. Die Entscheidungen kamen zudem nicht überraschend, da das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits 2008 ebenso entschieden hatte.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, weshalb nun ein langer Prozessmarathon bis zum Bundesverwaltungsgericht zu erwarten ist. Auch wenn somit eine höchstrichterliche Klärung noch aussteht, ruft die Piratenpartei Baden-Württemberg die Landesregierung dazu auf, die Erfassung von Personen in einer derart zweifelhaften Datei unverzüglich zu beenden. Die Speicherung ist nicht nur rechtswidrig, sondern die gespeicherten Daten teilweise auch sachlich falsch und können dadurch unschuldigen Bürgern nicht zu rechtfertigende Schwierigkeiten bereiten. Demzufolge sind alle bisher in der Datei gespeicherten Datensätze unverzüglich zu löschen.