Am Abend des 17.8.2009 hielten sich einige Personen, die von der Polizei zur linken Szene gezählt werden, auf dem Karlsruher Marktplatz auf. Aufgrund eines durch die rechte Szene für den Tag angekündigten Flashmobs anlässlich des Todestags von Rudolf Hess befürchtete die Polizei Auseinandersetzungen und sprach präventiv eine Reihe von Platzverweisen aus. Ähnlich gelagert war das Aussprechen von Platzverweisen gegen einige Personen am 30.6.2009. In diesem Fall befürchtete man die Störung einer Werbeveranstaltung der Bundeswehr. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellte nun die Rechtswidrigkeit dieser Platzverweise fest.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg begrüßt diese Urteile. „Wir sehen mit Sorge, dass die Polizei willkürliche Präventivmaßnahmen mittlerweile als gängiges Mittel einsetzt. Ein Präventivstaat stellt aber eine Bedrohung für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit dar. Gut, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe klargestellt hat, dass die bloße Anwesenheit einer Person auf einem öffentlichen Platz nicht als Anlass für einen Platzverweis ausreicht.“, so Uwe Lancier, Landtagskandidat für den Wahlkreis Karlsruhe West.

In ihrem Programm für die Landtagswahl 2011 kritisiert die Piratenpartei Baden-Württemberg die in der Vergangenheit von der derzeitigen Landesregierung angeregte Verschärfung der Versammlungsfreiheit. Außerdem lehnen die Piraten jegliche Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihres Aussehens ab, die oftmals unbegründet in verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durch staatliche Organe mündet. „Ohne ein ausreichendes Maß an Freiheit funktioniert keine Demokratie“, so Lancier abschließend.