Folgender offener Brief wurde Herrn Rech (Innenminister des Landes Baden-Württemberg) letzte Woche geschickt.

Sehr geehrter Herr Minister,

die Piratenpartei Baden-Württemberg wünscht von Ihnen eine Stellungnahme zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 1K 905.09). Mit diesem Urteil wird es der Berliner Polizei untersagt, anlasslos friedliche Demonstranten zu filmen. Eine solche Vorgehensweise wird zur Zeit leider auch von der Polizei in Baden-Württemberg verfolgt. Ein Beispiel war die Demonstration zum 1. Mai 2009 in Ulm, bei der in der Innenstadt – weit weg von der eigentlichen Demo – Caféhausbesucher von der Polizei gefilmt wurden.

Haben Sie vor, dieses Urteil in Baden-Württemberg zu beherzigen und in Form einer entsprechenden Regelung umzusetzen?

Die Piratenpartei sieht in diesem Urteil einen wichtigen Schritt in Richtung des Schutzes der Bürger vor übertriebenen Überwachungsmaßnahmen. Wir fordern Sie deshalb auf, eine entsprechende Weisung in das Landespolizeigesetz aufzunehmen.

Dieses Schreiben wird als offener Brief auch im Internet veröffentlicht.

Hochachtungsvoll,

Für den Vorstand der Piratenpartei Baden-Württemberg

Sebastian Nerz
– Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg –