Piratenpartei fordert eindeutige Ablehnung

Am gestrigen 27. April hat die zukünftige Landesregierung aus Grünen und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin ist von einer neuen Variante der Vorratsdatenspeicherung die Rede. Wörtlich heißt es: „Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten“. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 entschieden, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könnte.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg verurteilt diese bürgerrechts- und demokratiefeindliche Haltung.

„Im Koalitionsvertrag sprechen sich Grüne und SPD eindeutig für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung aus. Warum es immer noch Parteien gibt, die sich für ein nachweislich ineffektives und teures Überwachungsmittel einsetzen, ist mir unbegreiflich. Das hat doch nichts anderes als eine Totalüberwachung des Bürgers zur Folge“, so Sebastian Nerz, Vorsitzender des Landesverbandes der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Dass man sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und damit an das Grundgesetz halten möchte, sollte für eine Landesregierung selbstverständlich sein“.

Noch in ihrem Programm zur vergangenen Landtagswahl hatten sich die Grünen in Baden-Württemberg – so wörtlich – „vehement“ gegen eine Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form ausgesprochen. Dies lässt den Schluss zu, dass die Grünen ihre Meinung kurzfristig geändert haben oder die Bürgerrechte bei ihnen zur Verhandlungsmasse gehören. Möglicherweise waren die Verhandlungspartner auch der Ansicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, nicht als solche bezeichnet werden müsste; dies würde dokumentieren, wie bescheiden es in dieser Hinsicht um Kompetenz und Informationslage innerhalb der Regierungskoalition bestellt ist.