Aktuell distanziert sich unter anderem die Naturschutzorganisation BUND[1] von einer für Dienstag, den 2. August geplanten Kundgebung der „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“[2]. Die Distanzierung erfolgt aufgrund einer Aufforderung der Polizei, die den Aufruf gar mit einer „Aufforderung zu Straftaten“ gleichsetzt[3].

Es hat den Anschein, als ob die Polizei bereits jetzt mit einer gewalttätigen Eskalation der Kundgebung rechnet. Bereits am 30.9.2010 war es gerade eine Kundgebung der „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“, die durch die Abriegelung des Schlossgartens unter Einsatz von zwei Wasserwerfern in dramatischen Szenen mündete. Die Bilder dieses Tages sind den Bürgern in Stuttgart noch lebhaft im Gedächtnis.

„Selbstverständlich gilt das Versammlungsrecht auch für Jugendliche, und davon werden wir uns nicht distanzieren“, äußert sich Martin Eitzenberger, Pressesprecher der Piraten Stuttgart, zum Sachverhalt. Auch das „Bündnis für Versammlungsfreiheit“ hat richtigerweise festgestellt, dass „eine Sitzblockade eine Form des politischen Protests und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als Nötigung anzusehen“ ist[4]. Dies geht auch aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2011 hervor[5].

Die Piraten appellieren an die Teilnehmer der Kundgebung, ihre Meinung nur mit friedlichen Mitteln kund zu tun. Die Polizei bitten wir, jugendlichem Übermut mit Gelassenheit und Lebenserfahrung zu begegnen. „Gewaltanwendung und Provokation, egal von welcher Seite diese ausgeht, lehnen wir strikt ab.“ stellte Eitzenberger fest.

Die Piraten stehen zum Versammlungsrecht und unterstützen die Erklärung des Versammlungsbündnisses.

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