In der heutigen vernetzten Welt werden Informationen über aktuelle Ereignisse immer häufiger durch Privatleute über soziale Netze und Blogs verbreitet. Trotz ihrer großen Bedeutung für die Meinungsbildung sind diese Personen jedoch anders als Berufsjournalisten nicht zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Die Piraten Baden-Württemberg begrüßen die ePetition 19350[1], die genau dieses Problem lösen möchte.

Durch ein Zeugnisverweigerungsrecht würde der freie und ehrenamtliche Journalismus gestärkt. In der Begründung zur Petition wird hierbei auf Cams21, eine Gruppe von Videojournalisten, die die Proteste um Stuttgart 21 begleiten, Bezug genommen. Der Landesverband der Piratenpartei Baden-Württemberg hat die Durchsuchungen bei einigen Videobloggern von Cams21 bereits kritisiert[2].

Ehrenamtliche Journalisten sind unter Umständen eher in der Lage, über Themen zu berichten, bei denen mächtige wirtschaftliche Interessen im Spiel sind, denn sie müssen mit dieser Tätigkeit nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten. Blogger sind eine neue und legitime Erweiterung des journalitischen Spektrums und sollten auch vom Gesetz her so behandelt werden. Daher fordern wir alle Bürger dazu auf, diese ePetition[1] mitzuzeichen.
Der geänderte Gesetzestext würde dann wie folgt lauten:

§53 StPO
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt

5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.

Quellen

  1. https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19350
  2. http://www.piratenpartei-bw.de/2011/07/22/piratenpartei-verurteilt-vorgehen-gegen-aktivisten-von-cams21/