Am 18. Oktober fand bei Fritz Mielert – einem der führenden Köpfe gegen Stuttgart 21 – eine Hausdurchsuchung statt. Grund soll eine Internetseite sein, über die man E-Mails mit der eigenen Absenderadresse verschicken konnte. Dieses Verfahren wird auch von Amnesty International und vielen anderen eingesetzt, um einen vorgefertigten Text per E-Mail von deren Internetseite aus zu verschicken.
Die Staatanwaltschaft sieht hierin eine Urkundenfälschung und begeht dadurch einen entscheidenden Fehler. E-Mails gelten im Gegensatz zu Briefen, Postkarten oder Faxen nicht als Urkunden.
„Die Masse von 1500 E-Mails, die beim SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir eingegangen sind, mag nervig und lästig sein. Sie stellt aber keine Urkundenfälschung dar“, betont Martin Eitzenberger, Pressesprecher der Stuttgarter Piraten.
Besonders widersinnig ist in diesem Zusammenhang die Hausdurchsuchung in Deutschland, da die im Beschluss genannte Internetadresse in Österreich verwendet wird. „Wir können von Glück sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht gleich Interpol eingeschaltet hat“, so Eitzenberger scherzhaft.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg verurteilt dieses Vorgehen. Wieder einmal sollen Gegner des Bahnhofprojekts eingeschüchtert werden.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung scheint aufgrund der Häufung von Hausdurchsuchungen nicht für die Gegner von Stuttgart 21 zu gelten. Wie schon bei den Hausdurchsuchungen bei Video-Aktivisten der Gruppe Cams21 vor wenigen Wochen, wurde versucht, S21-Gegner zu kriminalisieren. Daher weisen die Piraten erneut darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gewahrt bleiben muss.
Streicht bitte das Wort „scherzhaft“ . Die hätten kein Problem damit, das zu tun.
Mich würde ja noch die Stellungsnahme der Staatsanwaltschaft interessieren. Vor allen Dingen, was ihre wirkliche Motivation war, genau diese Wohnung durchsuchen zu lassen.
Rivoir ist in Bezug auf S21 nun mal ein Hardliner, der in seiner Unzugänglichkeit für jedwede Argumente seinen Kollegen in der CDU in nichts nachsteht… und er hat ja schon an anderer Stelle bewiesen, dass ihm kein Spiel zu dreckig ist.
Die Begründung ist eine bodenlose Dreistigkeit und Verhöhnung unseres Rechtsstaates. Brigitte Zypries hat sich damals beid er Reform des bürgerlichen (§126a BGB) und öffentlichen Rechtes mit Händen und Füßen gewehrt, die elektronmische Form zur Urkunde zu machen. Was die Staatsanwaltschaft hier macht, ist böse Rechtsbeugung. Dass die Baden-Württemberger Justiz offenbar so unfähig ist wie Guttenberg beim Promovieren, haben wir schon bei Tauss gesehen (wo die Staatsanwältin die Auffassung vertrat, Besitz wäre Beweis für sexuelle Erregung (was sie sich aber bei der Aufführung von Kinderpornografie durch Ursula von der Leyen im Ministerium für Journalisten nicht traute zu wiederholen) oder beim Massaker von Winnenden, wo der Innenminister davon halluzinierte, der Mörder hätte seine Tat im Internet angekündigt, wofür er log, Beweise zu haben.
Mans sollte diese Verbrecher in der Staatesanwaltschaft anzeigen wegen Rechtsbruches, Rechtsbeugung und anderer Straftaten. Sonst wird Ba-Wü noch zur Nogo-Area,w sa den ohnehin nicht vorhandenen Business Case noch weiter schädigt. Diese Menschen schaden dem Ansehen des Staates: massiv und mit kriminellem Vorsatz. Wie die Schnüffler der Ablausch-Mafia ind en LKAs im im BMI.