Die Piratenpartei Deutschland begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Fünf-Prozent-Sperrklausel auch für Europawahlen zu streichen. Eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments ist nicht zu erwarten, da ohnehin bereits über 160 Parteien in 7 Fraktionen vertreten sind. Weil das Europaparlament außerdem keine Regierung stützen muss, ist es für die PIRATEN nur logisch, dass die Gleichheit der Wählerstimmen wichtiger als Sperrklauseln ist.

Leider wird der Wegfall der Sperrklausel bei Europawahlen erst zur nächsten Wahl 2014 wirksam. Damit bleibt unter anderem Andreas Popp, unserem Spitzenkandidaten bei der Europawahl 2009, der ihm eigentlich zustehende Sitz im Europaparlament weiterhin verwehrt.

Er selbst zeigte sich dennoch mit dem Urteil zufrieden: »Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung gefällt, die des historischen Datums würdig ist. Die Stimmen von 2,8 Millionen Bürgern werden bei der nächsten Europawahl nicht mehr grundlos unter den Tisch fallen. Natürlich hätte ich das Mandat lieber heute als morgen angetreten, aber die nächsten Wahlen kommen auch bald.«

Leider vergab das Gericht die Chance, dem Wähler die Möglichkeit der Unterstützung einzelner Kandidaten zu geben. Dadurch bleiben Kandidatenauswahl und -reihenfolge anders als bei jeder anderen Wahl einzig den Parteien und Wählerbündnissen vorbehalten.

Quellen