Update: Ja, es ist derzeit verboten, das Planetarium zu besuchen. Die Polizei duldet es aber laut interner Dienstanweisung, wenn man gegen das Verbot verstößt. 🙂 … Mehr dazu unten.
2. Update (28 Februar): Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart hat das Verbot doch noch angepasst, sodass mit 28. Februar ein legaler Besuch des Planetariums wieder möglich ist. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart hat bekanntlich ein Aufenthalts- und Betretungsverbot zur Durchführung von Bauarbeiten über große Teile des Mittleren Schloßgartens ausgesprochen. Dem Verbot beigelegt ist eine Karte, die den Bereich kenntlich macht. Das Aufenthalts- und Betretungsverbot betrifft augenscheinlich auch die Anlagen rund um den Landespavillion und das Carl-Zeiss-Planetarium. Eine Ausnahmegenehmigung für Betreiber und Besucher beider Orte konnten wir bislang nicht auffinden. Die Piratenpartei Stuttgart bittet daher das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart um Klarstellung, ob der Betrieb und Besuch des Planetariums ab sofort als rechtswidrig angesehen werden muss, oder ob bereits eine Ausnahmegenehmigung bezüglich beider Orte besteht. Falls nicht, fordern wir die Stadt auf, das Aufenthalts- und Betretungsverbot so anzupassen, dass ein legaler Betrieb- und Besuch des Planetariums wieder möglich ist.

Pressemitteilung der Piratenpartei Stuttgart.

Update:

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt konnten wir herausfinden, dass das in dem Verbot genannte Gebiet noch u.a. auf einer anderen Einsatzplanung beruht. Es besteht eine interne Dienstanweisung (die uns allerdings nicht vorliegt), die besagen soll, dass das Verbot im Bereich des Planetariums und Landes-Pavillions idr. auch nicht durchgesetzt werden soll. Wir haben im Gespräch auch klar gemacht, warum wir darauf drängen, dass Verbote, die den öffentlichen Raum für die Bürger einschränken, zeitlich und örtlich immer auf das absolut notwendige Minimum beschränkt, und nicht präventiv ausufernd formuliert sein sollten. An der rechtlich sub-optimalen Situation, dass das Verbot bewusst nicht Anordnungsgemäß durchgesetzt wird, ändert sich damit leider nichts. Wir haben zumindest eine Klarstellung erhalten und wissen jetzt, dass dem Ordnungsamt dies auch bewusst ist.

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