resizedimage200200 Videoueberwachung Allgemein, KV StuttgartDie Piratenpartei Stuttgart ist enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgart über die umfangreiche Videoüberwachung im Bereich des Hauptbahnhofs. Der Antrag eines Stuttgarter Bürgers auf Unterlassung dieses Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde durch das Gericht abgewiesen. Besonders bedenklich ist hier die Urteilsbegründung, die sich unter anderem auf Blockadeaktionen von S21-Gegnern beruft. „Friedliche Sitzblockaden dürfen nicht als Rechtfertigung für die pauschale Überwachung aller dienen“ erklärt Martin Eitzenberger, Vorsitzender der Piratenpartei Stuttgart und fragt sich: „können die Überwachungssysteme, angesichts der massiven Präsenz von Polizei und Sicherheitsdiensten im überwachten Bereich, überhaupt einen Mehrwert bieten?“. Im Verweis auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beruft sich das Gericht zusätzlich darauf, dass die Kameras während Kundgebungen nicht aktiv wären. Der Bürger kann jedoch gar nicht erkennen ob eine Kamera aktiv ist oder nicht und muss davon ausgehen überwacht zu werden. Dies wird in dem Urteil jedoch mit keinem Wort erwähnt. Die Piratenpartei Stuttgart fordert die Verantwortlichen eindringlich dazu auf, die Rechte der Bürger nicht solchen aktionistischen Maßnahmen zu opfern.

Pressemitteilung der Piratenpartei Stuttgart.

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