Mit dem heutigen Gerichtsurteil hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig und nichtig erklärt und die Bundesregierung aufs Schärfste gerügt. Die Piratenpartei Baden-Württemberg begrüßt das Urteil und hofft, dass nun umgehend ein Wahlrecht beschlossen wird, das den Vorgaben des Gerichts entspricht.
»Wir sehen uns in unserer Ansicht bestätigt, dass auch die Neufassung des Wahlgesetzes weder den Buchstaben noch dem Geist unserer Verfassung entspricht«, äußert sich Lars Pallasch, Landesvorsitzender der Piraten. »Sinn der Neuerung darf es doch nicht sein, das negative Stimmgewicht beizubehalten, den mangelhaften Zustand also zu festigen. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: Sie ist offenbar nicht willens noch fähig, innerhalb einer angemessenen Frist ein Wahlgesetz zu verabschieden, das verfassungskonform ist.«

Bereits mit dem letzten Urteil vom 3. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Wahlsystem, das einen Mandatsverlust durch einen Zuwachs an Wählerstimmen – das so genannte »negative Stimmgewicht« – ermöglicht, als verfassungswidrig erklärt. Zugleich hatte es dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Nun hat das Gericht erneut entschieden, dass das Gesetz auch in der jetzigen Form nicht mit der Verfassung und der darin verankerten Forderung nach Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl konform geht. Im Gegenteil seien die seinerzeit kritisierten Aspekte teilweise sogar noch verschlimmert worden.