Der Landesverband Baden-Württemberg bedauert die am 17. August veröffentlichte Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in der der Ausschluss des Einsatzes von Kriegswaffen innerhalb Deutschlands hätte bestätigt werden können. [1]

Die PIRATEN schließen sich den Inhalten des Sondervotums von Richter Gaier vollumfänglich an. »Wir sind der Ansicht, dass auch hinsichtlich der historischen Rollen die Deutschland gespielt hat, Deutschland auch weiterhin einen Vorreiter in antimilitaristischen Bemühungen spielen muss.« begründet Martin Lange, politischer Geschäftsführer des Landesverbandes diese Haltung.

Die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und die Gefahrenabwehr unterliegt der Polizei, die hierfür ausgebildet und ausgerüstet ist. Kampfeinsätze zielen auf die Vernichtung eines Gegners ab, hierdurch ergibt sich bereits die Notwendigkeit militärischer Bewaffnung und entsprechender Ausbildung.

Die Möglichkeit einen organisierten und mit militärischer Bewaffnung durchgeführten Aufstand niederzuschlagen ergibt sich bereits aus Art. 87a (4) GG [2]. Weiterreichende Kompetenzen hätten hierzu nicht geschaffen werden müssen.

»Das Bedrohungsszenario des Terrorismus beurteilen wir weiterhin als Panikmache.« so Lange weiter. Selbst wenn wenige Terroristen einen Anschlag planen sollten würden sie sich davon nicht von Streitkräften abhalten lassen, wie man weltweit an Beispielen sieht. Nach Ansicht der Piraten lassen sich Terroristen, die zu Selbstmordattentaten bereit sind, durch den Einsatz der Streitkräfte weder aufhalten, noch hindern oder abschrecken. »Es ist unverhältnismäßig auf Grund eines unwahrscheinlichen Anschlags durch wenige Personen die Grundrechte der gesamten Bevölkerung einschränken. Statistisch ist es desweiteren wahrscheinlicher in einem Autounfall umzukommen als bei einem Terroranschlag verletzt zu werden.«, ergänzt der Landesvorsitzende Lars Pallasch.

Quellen

  1. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
  2. Art. 87a Grundgesetz