Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs auf, Plänen für Internetzugangssperren endlich eine klare Absage zu erteilen.

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden [1], dass Telekommunikationsanbieter bei Ausfall des Telefon- und Internetanschlusses Schadenersatz leisten müssen. Der Bundesgerichtshof argumentiert, dass ein Internetzugang für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung ist. So mache sich ein Ausfall dieses Mediums im Alltag negativ bemerkbar.

Sebastian Nerz, Bundestagskandidat im Wahlkreis Tübingen und auf Listenplatz 1 der Piraten in Baden-Württemberg, unterstützt diese Argumentation: »Ein Ausfall des Internetanschlusses schränkt den Zugang zu Informationen und die Kommunikationsmöglichkeiten auf inakzeptable Weise ein. Für Freiberufler kann er zudem schwere finanzielle Einschnitte nach sich ziehen.«

Nach Ansicht der Piratenpartei macht das Urteil deutlich, dass Zugangssperren – etwa das so genannte Three-Strikes-Prinzip – nicht nur eklatante Grundrechtsverletzungen darstellen, sondern eben auch in die Lebensgrundlagen der Bürger eingreifen. Laut der in der Vergangenheit oft geforderten Three-Strikes-Regelung soll der Internetanschluss eines Täters nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht – beispielsweise durch Filesharing – gekappt werden.

»Der Bundesgerichtshof unterstützt hier unsere Meinung, dass ein Internetanschluss zu den Grundbedürfnissen eines Menschen gehört«, [2] so Nerz.

 

 

Quellen:

[1] Urteil des Bundesgerichtshofes: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0014/13
[2] Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland: https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Zugang_zur_digitalen_Kommunikation