Seit Jahren ist bekannt, dass die Vorgaben der Fristen, innerhalb derer Rettungskräfte am Einsatzort sein müssen, nicht eingehalten werden können. Nun handelt die Landesregierung – indem die Hilfsfristen verlängert werden sollen. Statt das Rettungswesen zu stärken und so für eine verbesserte Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zu sorgen, möchte man zum kostengünstigsten Mittel greifen. Da Einsatzkräfte oft nicht innerhalb von 10 Minuten den Notfallort erreichen können, soll der Zeitraum zwischen Notruf bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes auf 12 Minuten für den Rettungswagen und auf 18 Minuten für Notärzte verlängert werden . Was nur wie eine kleine Verzögerung aussieht, kann jedoch Menschenleben kosten. Denn gerade auf die schnelle Erstversorgung kommt es an. Allerdings bestehen bereits Alternativen, um das ›therapiefreie Intervall‹, also die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, zu überbrücken. Vielerorts werden sogenannte ›First Responder Einheiten‹ bzw. ›Helfer vor Ort‹ eingesetzt, die insbesondere bei plötzlich auftretenden Herz-Kreislauf-Problemen zum Einsatz kommen und so die Überlebenschance der betroffenen Personen maßgeblich erhöhen. Die ehrenamtlichen Kräfte rekrutieren sich aus den regulären Hilfs- und Rettungsdiensten wie DRK, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst oder DLRG, zumeist erklären sich jedoch speziell ausgebildete Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zum Dienst bereit. Dafür besteht jedoch keine rechtliche Absicherung. Gemäß §2 Landesfeuerwehrgesetz Baden-Württemberg hat die Feuerwehr »zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten«. Die medizinische Hilfe ist darin nicht eingeschlossen. Helfer vor Ort bewegen sich somit in einer rechtlichen Grauzone.

Hierzu nimmt Alexander Brehm, Themenbeauftragter für den Rettungsdienst im Landesverband Baden-Württemberg der Piratenpartei Deutschland, Stellung: »Was man bereits aus dem Schulbetrieb durch die Anhebung des Bewertungsspiegels bei zu schlechtem Notendurchschnitt kennt, soll nun auch auf den Rettungsdienst übertragen werden. Was nicht passt, wird passend gemacht. Es sollen die Hilfsfristen einfach verlängert werden. Man schönt also das Ergebnis, ohne die Ursache zum Wohle der Menschen zu beheben. Es wird diesmal mit Menschenleben gespielt. Selbst die bislang gesetzten Fristen entsprechen nicht der Realität. Insbesondere im ländlichen Bereich, durch den Baden-Württemberg geprägt ist, bestehen oft erhebliche Anfahrtszeiten für die Rettungskräfte. Dies auch dadurch begründet, dass oft nur wenige Rettungswagen für sehr große Gebiete bereitstehen. Wenn die Landesregierung nun aber den einfachen Weg wählt, in dem die Fristen angepasst werden, muss sie auch eine Lösung für die damit verbundene schlechtere Versorgung anbieten. Diese Lösung kann der Aufbau weiterer örtlicher ›First Responder Einheiten‹, sowie zusätzlichen Rettungswachen und Rettungsmitteln sein. Daher wird die Landesregierung dringend angehalten, das Landesfeuerwehrgesetz und das Rettungsdienstgesetz anzupassen und um die Möglichkeit der medizinischen Erstversorgung durch ›Helfer vor Ort‹ zu ergänzen. Wenn die klassischen Rettungsorganisationen aufgrund Ihrer Infrastruktur die kurzfristige Verfügbarkeit nicht leisten können, ist es unverzichtbar, den ehrenamtlichen Helfern der Feuerwehren und Ortsverbänden von Hilfsorganisationen zumindest die rechtliche Absicherung zu gewähren. Nur so kann auch weiterhin flächendeckend eine schnelle Erstversorgung gewährleistet werden. Und das sollte auch im Sinne der Landesregierung sein, schließlich bedeuten gerettete Menschenleben auch Wählerstimmen.«

Die Piratenpartei schlägt konkret vor, §2, Absatz 2 des Landes-Feuerwehrgesetzes (FwG) wie folgt um Satz 3 zu ergänzen:

(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden
3. mit der Erstversorgung medizinischer Notfälle bis zum Eintreffen von Rettungskräften