Am Samstag, dem 27. Februar 2016, findet um 19:30 Uhr der zweite Smoke-In auf dem Stuttgarter Schlossplatz statt.

Wie bereits beim ersten Smoke-In wird es diesmal wieder die gleichen juristischen Auflagen geben. Auch die Fake-Joints mit Hanftee scheiterten am Nein der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. „Die Fake-Joints enthalten nun Kräutertabak mit Hanfgeschmack. Ist zwar kein Hanftee, aber die Fake-Joints sind so auch ziemlich realistisch.“, erklärt der Versammlungsleiter Christian Brugger-Burg.
Es wird bei dieser Versammlung im Vergleich zum ersten Smoke-In mit einer Steigerung der Teilnehmerzahl gerechnet. 
Liste der Auflagen:
  • Der Kräutertabak wurde im Beisein einer Mitarbeiterin der Versammlungsbehörde gekauft.
  • Die Fake-Joints wurden in den Räumen der Versammlungsbehörde gedreht.
  • Die Fake-Joints werden von der Versammlungsbehörde markiert und zur Versammlung gebracht.
  • Die Fake-Joints dürfen nur an Teilnehmer über 18 Jahre abgegeben werden.
  • Bei der Übergabe der Fake-Joints muss erkärt werden, dass es sich nur um Fake-Joints handelt.
  • Die Fake-Joints dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Während des Rauchens muss die Dauerschleife vom letzten Mal abgespielt werden, denn eine Version mit musikalischer Untermalung wurde nicht genehmigt.
  • Die übrig gebliebenen Fake-Joints müssen der Polizei zurückgegeben werden. 
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