Als direkte Folge auf die Anschläge auf das World Trade Center im Jahre 2001 wurde in Deutschland viel über Terrorabwehr diskutiert und gestritten. Vor allem die Frage, wie viel Überwachung soll es denn tatsächlich sein, um eine effektive Aufdeckung von möglichen Terroristen durchführen zu können, stand hierbei bei den Regierungsparteien im Fokus. Nach zähem Ringen einigte man sich und verabschiedete ein Gesetz, das die Grenzen des Bundeskriminalamtes im Überwachungsfalle absteckte. Fortan standen dem BKA mit dem „BKA-Gesetz“ bei der Überwachung neue Methoden („Lauschangriff“, Überwachung mit Kameras in Wohnräumen, abhören von digitaler Kommunikation mittels Trojaner) zur Verfügung. Die Richter des Bundesverfassungsgericht entschieden gestern: Das „BKA-Gesetz“ verstößt in großen Teilen gegen unsere Verfassung und bedarf der rigorosen Überarbeitung. Diesem Urteil schließen wir PIRATEN uns an.

Dass dies beileibe nicht jeder so sieht, zeigt das Beispiel von Innenminister de Mazière. Er brachte nach Verkündung des Urteils durch die Karlsruher Richter völliges Unverständnis darüber zum Ausdruck. Nachbesserungen am »BKA-Gesetz« würden zu Behinderungen im Kampf gegen den Terror führen. Er teile die Bedenken des Bundesverfassungsgerichtes nicht. Zugleich wolle er aber das Urteil akzeptieren und respektieren und plädiert nun für eine zeitnahe (noch in dieser Legislaturperiode) Überarbeitung.

Wir PIRATEN hatten uns seit Anbeginn der Debatte um das Gesetz eindeutig dagegen ausgesprochen  Überwachungsmaßnahmen in diesem Ausmaße gesetzlich zu legitimieren und Danken hiermit dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für seine Entscheidung. Denn die Eingriffe in die Privatsphäre des Einzelnen und die zeitweilige Aufhebung des Datenschutzes sind in unseren Augen eine eindeutige Verletzung der uns durch das Grundgesetz zugestandenen Grundrechten.

»Wenngleich das BVerfG nicht das komplette Gesetz gekippt hat, zeigt dieser Fall jedoch wieder einmal, dass mit den derzeitigen Regierungsparteien und ihren legislativen Schnellschüssen kein Staat zu machen ist«, so Philip Köngeter, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. Wer sich davon selbst überzeugen möchte, der muss lediglich die bisher vom BVerfG umgestoßenen Gesetze der letzten zehn bis fünfzehn Jahre durchzählen. Souveräne, am Grundgesetz und auf den Bürger ausgerichtete, vernünftige Gesetzgebung sieht anders aus.


Weitere Informationen: