Von pauschaler Vergütung zur Einzelvergütung Bisher wurden pauschale Beiträge an die VG Wort bezahlt. Dadurch konnten urheberrechtlich geschützte Werke ohne weiteren Aufwand in der Lehre verwendet werden. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes sollen Lehrmaterialien nun einzeln vergütet werden. In einem Rahmenvertrag wurde vereinbart, dass Universitäten für entsprechende Materialien pro Seite und Student 0,8 Cent an die VG Wort zu bezahlen hätten. Jeder einzelne Text muss überprüft werden. Dieser administrative Aufwand ist nicht praktikabel. Die Konsequenz ist, dass viele Hochschulrektoren den Rahmenvertrag ablehnen. In deinem Land sind digitale Lerninhalte nicht mehr online verfügbar! Dies ist eine folgenschwere Entscheidung. Sämtliche betroffenen digitalen Lerninhalte müssen aus den Lernmanagementsystemen entfernt werden. In der Folge wird die VG Wort eine Umsatzeinbuße erfahren. Möglicherweise führt dies dazu, dass die VG Wort sich zu Nachverhandlungen bereit erklärt. Jedoch ist damit zu rechnen, dass dies zu einem jahrelangen Stillstand führt. Der Zugang zu Bildung und Wissen wird erheblich erschwert, um scheinbare Gerechtigkeit und mehr Profit für die VG Wort auf dem Rücken von Bildung von Studierenden zu erwirtschaften. Mehr OpenAccess-Publikationen! Der aktuelle Rahmenvertrag nimmt OpenAccess-Publikationen explizit von der Meldepflicht aus. Es wäre ein Leichtes, das Urheberrechtsgesetz so zu ergänzen, dass die Vergütung von Werken, die öffentlich finanziert wurden, ebenfalls ausgeschlossen werden. Das Problem wäre gelöst und die Versorgung mit Lehrmaterialien an Hochschulen sichergestellt. Die PIRATEN bekennen sich durch ihr Grundsatzprogramm klar dazu, dass öffentlich finanzierte Inhalte unter eine offene Lizenz zu stellen sind.]]>