Anlässlich der Stabsrahmenübung »GETEX 2017« sprechen sich die Piraten erneut deutlich gegen bewaffnete Bundeswehreinsätze im Innern aus. Mit der Stabsrahmenübung »GETEX 2017« soll die Zusammenarbeit von Polizei und Bundeswehr geübt werden. Das Szenario sieht gleichzeitige Terroranschläge in mehreren westdeutschen Bundesländern vor. Die Übung findet ausschließlich als Planspiel in den Lagezentren statt, weder Truppen noch Gerät werden in Bewegung gesetzt. Dennoch stellt es einen Präzedenzfall für den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren dar.
»Das Grundgesetz sieht zu Recht sehr hohe Hürden für Bundeswehreinsätze im Innern vor. Es gab in der Vergangenheit trotzdem immer wieder Versuche, diese Hürden zu senken. Zuletzt hat die bayerische Landesregierung angekündigt, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Wir lehnen diese Vorstöße grundsätzlich ab: Für die Wahrung der inneren Sicherheit ist die Polizei zuständig, nicht das Militär«, so Philip Köngeter, Landesvorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg.
Gemäß Einsatzbefehl Nr. 1 zur GETEX ist auch die Absicherung von Räumen durch Einheiten der Bundeswehr vorgesehen, also der infanteristische Objektschutz. Soldaten sollen Liegenschaften und Plätze vor der angenommenen terroristischen Bedrohung schützen, notfalls unter Einsatz von Waffengewalt.
»Die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr sind nicht für bewaffnete Einsätze im Inneren ausgebildet. Der Einsatz als Objektschützer ist im dichtbesiedelten Raum nur auf einzelne Gebäude beschränkt und somit kaum wirksam. Er dient höchstens der Beruhigung der Öffentlichkeit, ohne aber einen echten Schutz zu bieten« erläutert Henrik Eisele, verteidigungspolitischer Sprecher der Piratenpartei Baden-Württemberg. »Bereits jetzt ist die Bundeswehr durch die zahlreichen Auslandseinsätze überlastet. Dies sollte nicht durch bewaffnete Einsätze im Inland ausgereizt werden. Vielmehr müssen hierzu entsprechende Kapazitäten bei Bundes- und Bereitschaftspolizei aufgebaut werden.«
Auch die Piratenpartei begrüßt die technische Unterstützung durch Einheiten und Material der Bundeswehr für Katastrophenfälle oder Aufgaben, die spezielle technische Fähigkeiten erfordert. Allerdings sollten solche Einsätze im Inneren grundsätzlich unbewaffnet ablaufen.
»Die Bundeswehr kann im Inneren durch spezielle Fähigkeiten wie ABC-Abwehr, Kommunikation, Luftaufklärung, Sanitäts- und Pioniertruppen durchaus unterstützen – solange diese Unterstützung unbewaffnet abläuft. Die Voraussetzungen zum schnellen hinzuziehen der Armee für solche Fälle ist bereits grundgesetzlich geregelt, sollte jedoch insbesondere für Katastrophenfälle unbürokratisch vereinfacht werden«, so Eisele weiter. »Die Einsätze sind dabei allerdings immer unter eine zivile Einsatzleitung zu stellen. Der Einsatz von Waffengewalt muss jedoch ausschließlich den Polizeikräften der Länder und des Bundes obliegen.«