Die Piratenpartei Baden-Württemberg begrüßt die heute vom Landtag getroffene Entscheidung, das umstrittene Gesetz zur Altersversorgung der Abgeordneten zurückzunehmen. Gleichzeitig kritisieren die Piraten aber, dass die Erhöhung der Bezüge weiterhin gültig bleibt.

»Das Gesetz sollte ohne Beteiligung der Öffentlichkeit möglichst unbemerkt beschlossen werden. Dies ist glücklicherweise nicht gelungen«, so Philip Köngeter, Landesvorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. »Es ist gut, dass der öffentliche Druck den Landtag nun zur Rücknahme zumindest eines Teils des Gesetzes gezwungen hat. Die Abgeordneten haben aber durch das intransparente Vorgehen viel Vertrauen verspielt.«

Die Landtagsfraktionen hatten sich Anfang Februar auf eine deutliche Erhöhung des Mitarbeiterbudgets und der Kostenpauschale sowie auf die Wiedereinführung der staatlichen Altersvorsorge geeinigt und diese Änderung innerhalb weniger Tage im Landtag beschlossen. Bei der letzten Landtagsreform wurde die Staatspension abgeschafft. Damit wurde damals die Erhöhungen der Diäten gerechtfertigt. Nun sollte die Staatspension wieder eingeführt werden, ohne aber die Bezüge wieder entsprechend zu senken. Dies und die ungewöhnliche Hektik bei der Verabschiedung des Gesetzes lässt vermuten, dass hier versucht wurde, sich doppelt zu bedienen. Zu Beginn wurde das Vorgehen noch von Grünen, CDU, SPD und FDP verteidigt. Der enorme öffentliche Druck bewirkte nun aber, dass zumindest dieser Teil des Gesetzes wieder annulliert wurde.

»Es darf nicht vergessen werden, dass die Erhöhung der Mitarbeiterbudgets sowie der Kostenpauschale im gleichen Verfahren – ohne den Bürgern die Möglichkeit zur vorherigen Diskussion zu geben – beschlossen wurde und auch weiterhin gültig bleibt. Dabei ist durchaus fraglich, wie die Abgeordneten angesichts des harten Sparkurses in vielen anderen Bereichen eine solche Ausgabe rechtfertigen können«, so Köngeter weiter. »Wir fordern die Landtagsparteien dazu auf, auch diesen Teil des Beschlusses zurückzunehmen.«

Die Piraten erwarten vom Landtag zukünftig ein transparenteres und bürgernahes Gesetzgebungsverfahren.

»Bei der Abgeordnetenversorgung entscheiden die Parlamentarier selbst über die eigene finanzielle Ausstattung. Die Öffentlichkeit ist hier das einzige Kontrollorgan des Landtags und darf deshalb bei solchen Entscheidungen keinesfalls übergangen werden. Wer hier am Bürger vorbei arbeitet, gefährdet die Akzeptanz des Parlaments.«