Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt den heute eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Betreiber sozialer Netzwerke verpflichten, Äußerungen auf ihren Plattformen in vorgegebenen Zeitfristen zu löschen, wenn sie gegen bestimmte Strafparagrafen verstoßen. Privaten Anbietern wird somit eine Prüfpflicht übertragen, die bei grenzwertigen Äußerungen bislang im Zweifelsfall sorgfältig von ordentlichen Gerichten ausgeführt wird. In dieser Konstellation ist anzunehmen, dass mehr gelöscht wird als rechtlich notwendig, da die Anbieter eine Aussage lieber zensieren als ein Bußgeld zu riskieren.

„Presse- und Meinungsfreiheit sind durch das neue Gesetz der Regierung in Gefahr. Der nun in Eile eingebrachte Vorstoß stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff dar und muss komplett überarbeitet werden.“ kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg.

Völlig inakzeptabel ist für die Piratenpartei auch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch im Falle von Persönlichkeitsverletzungen. Die Herausgabe teils hochsensibler Daten von Internetnutzern ist mit den Grundsätzen des Datenschutzes und ohne richterliche Kontrolle nicht vereinbar.