[maincolor_box]Bevor das Verbot von anonymen SIM-Karten greift, verlosen wir zehn bereits registrierte Karten, die ohne die Angabe weiterer Daten anonym genutzt werden können.
Wer eine der Karten gewinnen möchte, sendet bitte einfach bis zum 30. Juni 2017, 23:59 Uhr eine E-Mail an aktionen@piratenpartei-bw.de
Die Gewinner werden benachrichtigt.[/maincolor_box]
Die Bundesregierung hat uns wieder ein Stückchen Freiheit und Privatsphäre zugunsten vermeintlicher Sicherheit genommen: Ab 01. Juli 2017 dürfen Prepaid-Handykarten nur noch gegen Vorlage eines Ausweises verkauft und aktiviert werden. Mit den Stimmen der Freiheitsfeinde von CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag vor einem Jahr das entsprechende „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ verabschiedet. Provider mussten auch bislang schon die Daten der Kunden erheben, obwohl sie für Abrechnungszwecke bei Prepaid-Karten eigentlich keine persönlichen Daten der Nutzer benötigten. Es war jedoch möglich, Karten, die auf Fantasienamen registriert sind, zur anonymen Kommunikation zu nutzen. Deshalb empfehlen wir: Besorgt euch noch vor dem 01. Juli 2017 anonyme SIM-Karten oder nehmt an diesem Gewinnspiel teil.
Der Wegfall dieser Möglichkeit trifft vor allem Menschen, die sich mit anonymen SIM-Karten etwas vor der Massenüberwachung durch Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung, der Funkzellenabfrage oder der Bestandsdatenauskunft schützen wollen. Wieder einmal werden alle Nutzer moderner Telekommunikation unter Generalverdacht gestellt, um eine flächendeckende Überwachung ohne Anfangsverdacht zu erreichen. Durch die Vorratsdatenspeicherung, die vor einigen Monaten ebenfalls durch eine Mehrheit der Regierungsparteien im Bundestag verabschiedet wurde, hat der Einsatz von anonymen SIM-Karten deutlich an Relevanz gewonnen. Denn nach dem aktuellen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen nicht nur Verbindungs- sondern auch Standortdaten für mehrere Wochen gespeichert werden. Für die vielen Menschen, die heute ein Smartphone immer bei sich tragen, bedeutet das, dass ein lückenloses Bewegungsprofil über sie erstellt wird. Gerade wenn man auf die eigene Privatsphäre bedacht ist, ist dies ein wahrhafter Albtraum. Selbst das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt die Nutzung anonymer SIM-Karten als mögliche Schutzmaßnahme.
Doch eine absolute Sicherheit vor Terroristen und Verbrechern wird auch durch solche Gesetzesverschärfungen nicht erreicht. Wer Böses im Schilde führt, wird auch weiterhin Wege finden, an anonyme SIM-Karten zu kommen. Etwa indem die Karten anderen unverdächtigen Menschen abgekauft oder gestohlen werden, die dann stattdessen in das Ziel der Ermittlungen geraten.
Gerade in einer Zeit, in der durch eine immer tiefer greifende Digitalisierung des Lebens immer mehr und intimere Daten anfallen, halten wir PIRATEN es für besonders notwendig, die Privatsphäre zu schützen und nicht alle Freiheiten wegen der Terrorhysterie aufzugeben. Dieses Gewinnspiel ist zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Massenüberwachung, jedoch setzen wir uns auch auch jenseits davon für eure Bürgerrechte ein. Der Pirat Dr. Patrick Breyer, hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, um die Verfügbarkeit anonymer SIM-Karten weiterhin zu ermöglichen, eine Entscheidung steht noch aus.
Details zum Gewinnspiel und Zusatzchancen
Wer eine der Karten gewinnen möchte schreibt bitte eine E-Mail an aktionen@piratenpartei-bw.de. Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 30.Juni 2017, 23:59 Uhr. Die Gewinner werden per Los bestimmt. Wir melden uns bei diesen per E-Mail. Ihr müsst also für die Teilnahme zunächst keine Adresse mitsenden. Die meisten der Karten kommen mit 7,50€ Startguthaben.
Gerne könnt ihr auch mit einer verschlüsselten E-Mail an unserem Gewinnspiel teilnehmen. Ihr findet den PGP-Schlüssel dafür unter der ID 0xCD440360575DA4A4 auf den Schlüsselservern. Der Fingerabdruck des Schlüssels lautet:
249E C9CF 93AE FC33 2599 0DDA CD44 0360 575D A4A4
Wer mit einer korrekt verschlüsselten PGP-Mail teilnimmt bekommt die doppelte Chance zu gewinnen, also zwei Lose.
Zusätzlich zu den zehn Karten haben wir noch fünf weitere, die allerdings an einen Tarif gebunden sind, der nur für Menschen, die öfter ins Ausland kommunizieren, Sinn ergibt. Falls ihr damit etwas anfangen könnt, schreibt bitte das Schlüsselwort „International“ in die E-Mail, dann erhaltet ihr die zusätzliche Chance, eine dieser fünf Karten zu gewinnen.
Bitte beachtet: Wir haben keinen Einfluss darauf, ob die Provider in Zukunft gegebenenfalls eine Authentifizierung nachverlangen oder die Karten deaktivieren. Offensichtliche Mehrfachteilnahmen führen zur Disqualifikation. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wie bekomme ich eine anonyme SIM-Karte, wenn ich nicht bei diesem Gewinnspiel gewinne?
Prepaid-SIM-Karten gibt es mittlerweile an jeder Ecke. So sind z.B. in Discountern, Tankstellen oder Drogeriemärkten oft Starterpakete erhältlich, die man online registrieren kann. Das ändert sich ab dem 01.Juli. Die Provider waren schon bislang durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Daten zu erheben. Meist geschieht dies durch eine Registrierung auf einer Internetseite. Da viele Provider diese Daten bisher noch nicht auf ihre Echtheit, sondern lediglich ihre Plausibilität, überprüften, war es möglich die Karten mit Angaben zu registrieren die keinen Rückschluss auf die eigene Person zulassen. Es sollte also eine existierende Stadt und Straße bei der Registrierung angegeben werden, um einer Plausibilitätsprüfung standzuhalten.
Oft war es auch möglich bereits registrierte SIM-Karten zu kaufen. Diese werden unter anderem in kleineren Handyläden, die nicht an einen Provider gebunden sind, oder in Internetcafés angeboten. Fragt dort einfach einmal nach, falls ihr euch noch vor dem 01. Juli eine solche Karte besorgen wollt.
Über die Tauschbörse für Prepaid-Handykarten ist es ebenfalls möglich eine SIM-Karte die nicht auf den eigenen Namen registriert ist, zu bekommen. Hier ist jedoch zu beachten, dass man auch selbst eine Karte zur Verfügung stellen muss, die dann jemand anderer verwenden kann.
Da es in der Vergangenheit manchmal vorgekommen ist, dass Provider auch nachträglich noch die angegebenen Daten per Brief verifizieren ist, es empfehlenswert mindestens zwei Karten verschiedener Anbieter zu kaufen, bevor es durch die Gesetzesänderung erschwert wird, an neue anonyme SIM-Karten zu kommen.
Was ist bei anonymen SIM-Karten zu beachten?
Anonyme SIM-Karten bieten keinen vollständigen Schutz der Privatsphäre. Durch Kontakt- oder Bewegungsprofile kann man gegebenenfalls hinter die wahre Identität des Nutzers kommen, jedoch ist dies deutlich aufwändiger als einfach die beim Provider gespeicherten Personalien abzufragen. So laufen z.B. Abmahungen wahrscheinlich ins Leere.
Weiter zu beachten ist, dass man die eigene Identität nicht anderweitig preisgibt. Wenn man eine anonyme SIM-Karte oder eine Aufladekarte für diese kauft, sollte man dafür Bargeld verwenden und nicht mit der EC-Karte bezahlen. Die Vorratsdatenspeicherung sieht auch die Speicherung der Geräteidentifikationsummer eines Handys, der sogenannten IMEI, vor. Wer also eine anonyme SIM-Karte im gleichen Gerät, abwechselnd mit einer SIM-Karte benutzt, die mit echten Daten registriert ist, kann so ebenfalls identifiziert werden.