Nachdem in Nordrhein-Westfalen die Streamer der Internetseite twitch.tv Peter Smits und Erik Range, auch bekannt als PietSmiet und Gronkh, von der Landesmedienanstalt dazu aufgefordert wurden, eine Rundfunklizenz zu beantragen, geht die Medienanstalt NRW erneut gegen Betreiber von Twitch-Kanälen vor. Getroffen hat es nun den Betreiber des Twitch-Kanals Shlorox. Es ist zu vermuten, dass dies bald auch Streamern aus Baden-Württemberg widerfahren dürfte. Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Landesregierung deshalb auf, zu prüfen, ob sie die gesetzlichen Rahmenbedingung anpassen kann, um die Streamer aus der Pflicht zu nehmen und zu schützen. Andernfalls solle sie über den Bundesrat eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages initiieren.

“Die Landesregierung muss im Fall der Streamer aktiv werden, bevor die Thematik auch hier ein Problem wird”, kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. “Sie darf nicht erst reagieren, wenn die betroffenen Personen sich längst mit der Aufforderung zur Beantragung einer Rundfunklizenz konfrontiert sehen.”

Die Rundfunklizenz kostet nicht nur Geld, sie ist auch mit weiteren Auflagen verbunden, welche für die Streamer das größte Problem darstellen. So muss beispielsweise ein Jugendschutzbeauftragter benannt werden, was die meisten Streamer personell überfordert, denn meistens handelt es sich hier um Einzelpersonen, selten zwei bis drei, die einen Kanal betreuen.

“Diese Auflagen dürften eine große Anzahl der Streamer vor existenzbedrohende Probleme stellen”, so Köngeter weiter. “Wir dürfen nicht zulassen, dass veraltete Strukturen moderne Angebote einzelner unterbinden. Eine Reform ist daher längst überfällig.”

In einer Anfang 2017 veröffentlichten Erläuterung baten die Medienanstalten um eine entsprechende Reform. Nach Ihrer eigenen Auffassung passen die veralteten Regeln nicht in den aktuellen Medienmarkt.

“Die Landesregierung macht sich derzeit zum Nutznießer des Streits in NRW anstatt das Problem selbst anzupacken. Sie sollten den Rundfunkstaatsvertrag an die technische Realität anpassen und diese unnötige und veraltete Regulierung für Streamer ersatzlos abschaffen.”