Kurz vor der Landtagswahl hat die Piratenpartei Hessen beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten »Hessentrojaner« zu erheben. Sie hat die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Spengler mit der Vorbereitung beauftragt. Der »Hessentrojaner« ist Teil des neugefassten Hessischen Polizeigesetzes, das der hessischen Landespolizei das Eindringen in Smartphones und Computer durch Ausnutzung von Sicherheitslücken erlaubt. Damit dies funktioniert, werden diese Sicherheitslücken absichtlich nicht den Herstellern gemeldet – und stehen somit auch Kriminellen offen.
Juergen Erkmann, Spitzenkandidat der PIRATEN, stellt fest: »Die im Eilverfahren durchgepaukten Änderungen wären bei einer Expertenanhörung durchgefallen – wenn es denn eine gegeben hätte. Nicht umsonst war der Versuch der schwarz-grünen Landesregierung, dem Verfassungsschutz den ›Hessentrojaner‹ in die Hand zu geben, gescheitert. Dass nun die Polizei so ein gefährliches Instrument erhält, ist allerdings keineswegs besser. Die Landesregierung und die sie unterstützenden Fraktionen haben nicht begriffen, dass der Einsatz von staatlicher Trojanern an sich einen eklatanten Verstoß gegen die Vorsorgeprinzipien des Staates bezüglich des Schutzes der Zivilbevölkerung darstellt, grundgesetzlich garantierte Rechte massiv und unverhältnismäßig einschränkt und unser aller Sicherheit gefährdet.«
Beschwerdeführer ist neben der Piratenpartei Hessen der Helge Herget, Direktkandidat der Piratenpartei Hessen für den Wahlkreis Offenbach-Stadt. Er meint hierzu: »Ich habe ein Anrecht auf eine intakte IT-Infrastruktur. Was passiert, wenn man für staatliche Hacker Sicherheitlücken offen lässt, konnten wir gerade erst mit ›Wannacry‹ sehen. Die zugrundeliegende Sicherheitlücke war für eine Schadsoftware der NSA offen gelassen worden. Später wurde diese Lücke von Kriminellen zu Erpressungszwecken missbraucht: Sie haben Daten verschiedener Unternehmen verschlüsselt, darunter sogar Zugzielanzeiger der Deutschen Bahn und IT-Systeme zahlreicher Krankenhäuser. Wer bewusst solche Gefahren schafft, handelt grob fahrlässig. Gefundene Sicherheitlücken müssen unverzüglich den Herstellern gemeldet werden, damit sie geschlossen werden können!«
Dr. Michael Weber, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen und Marburger Direktkandidat ergänzt: »Ich bin immer wieder unangenehm überrascht, mit welcher Hartnäckigkeit die etablierten Parteien inklusive der Grünen trotz diverser eindeutiger Gerichtsurteile auf verschiedenen Ebenen fortgesetzte Versuche unternehmen, überwachungsstaatsbefördernde Regelungen in Gesetzestexte zu gießen. Angesichts dieser immer massiver um sich greifenden Tendenzen braucht es im hessischen Landtag einen vernünftigen Gegenpol – auch dafür treten wir PIRATEN an.«
Einige Hintergrundinformationen: https://www.hessentrojaner.de/