[maincolor_box] Die Piratenpartei kritisiert die Veröffentlichung der Adressdaten von Bewerbern auf den Stimmzetteln. Mit diesem offenen Brief an die Landesregierung fordert die Partei dazu auf diese Praxis zu beenden. Der Brief wurde dem Innenministerium und dem Staatsministerium am 05.10.2019 elektronisch zugestellt.

Zur Pressemitteilung[/maincolor_box]

Sehr geehrte Damen und Herren,

die kommunale Wahlordnung schreibt vor, dass die vollständige Adresse der Bewerber*innen auf den Stimmzetteln abgedruckt werden muss (§ 24 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und Absatz 3Satz 2 KomWO). Diese Praxis jedoch stößt bei uns Unterzeichner*innen auf Bedenken. Immer wieder werden Politiker*innen persönlich angegriffen, die Arbeit und die Sicherheit dieser wird somit eingeschränkt. Die Veröffentlichung der Adresse schreckt mögliche Bewerber*innen davon ab, ihr passives Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus besteht das Potenzial des Datenmissbrauchs.

Die Datenschutzgrundverordnung schreibt unter Artikel 5, Absatz 1 c) die sogenannte „Datenminimierung“ vor. Insofern ist eine Nicht-Veröffentlichung der Adressdaten als grundsätzlicher Wert im deutschen Gesetz festgeschrieben. Ein öffentliches Interesse an den Adressdaten der Bewerber*innen sehen wir nicht.

Das Innenministerium antwortet auf eine kleine Anfrage [1]: „Es wäre grundsätzlich denkbar, nur die Angabe des Wohnorts sowie eventuell – soweit möglich – eines Ortsteils […] auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen vorzuschreiben.“, sieht also auch die Möglichkeit der Nicht-Veröffentlichung.

Eine Nicht-Veröffentlichung senkt die Einstiegshürden für kommunale Mandate, dies kann sich förderlich auf die Diversität der Besetzung der kommunalen Mandate auswirken.

Uns ist bekannt, dass bereits die Möglichkeit einer Auskunftssperre besteht, jedoch ist deren Beantragung mit einiger Bürokratie verbunden und die Anerkennung potenzieller Gefahren fraglich. Ebenso ist die Durchsetzung dieser Sperre fragwürdig, wie Fälle aus der vergangenen Kommunal- und Europawahl zeigen. [2]

Es bestehen klare und berechtigte Gründe gegen die Veröffentlichung der Adressdaten. Wir bitten Sie als Landesregierung daher eine entsprechende Änderung der Kommunalwahlordnung auf den Weg zu bringen, um die persönlichen Daten von Bewerber*innen in Zukunft besser zu schützen.

Gezeichnet

Piratenpartei – Landesverband Baden-Württemberg

Piratenpartei – Bezirksverband Stuttgart

Piratenpartei – Bezirksverband Süd-Württemberg

Piratenpartei – Kreisverband Stuttgart

Piratenpartei – Kreiverband Ulm/Alb-Donau-Kreis

Gemeinderat Michael Freche – Gemeinderat Göppingen, Piratenpartei

Stadträtin Anja Hirschel – Gemeinderat Ulm, Piratenpartei

Regionalrat Michael Knödler – Regionalversammlung Stuttgart, Piratenpartei

Gemeinderätin Annette Linder – Gemeinderat Gutach im Breisgau, Piratenpartei

Gemeinderat Stefan Urbat – Gemeinderat Stuttgart, Piratenpartei

Gemeinderat Philip Köngeter – Gemeinderat Welzheim, Piratenpartei

 

Quellen:

[1] https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6809_D.pdf

[2] https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenpannen-bei-melderegisterauskuenften-fuer-wahlwerbung/

 

[maincolor_box] Am 29.10. erreicht uns eine Antwort des Innenministeriums. Das Innenministerium gibt an im Rahmen der gängigen Prüfung der Wahlordnung nach jeder Kommunalwahl unser Feedback aufzunehmen.

Zur Antwort[/maincolor_box]