Sind in Baden-Württemberg die Gemeinden verpflichtet Straßen dauerhaft zu beleuchten, und ist dies mit einer intelligenten Steuerung möglich? Während die eine Behörde dies so aus dem Gesetz ableitet, widerspricht eine andere Behörde. Die Regelungen sind nicht klar formuliert. Gemeinde- und Kreisrat für die Piratenpartei Philip Köngeter sieht Handlungsbedarf.

„Mit den heutigen technischen Möglichkeiten können wir die Beleuchtungen in den Gemeinden gänzlich umgestalten. Längst ist es möglich, Wettersituationen zu erkennen, und vorbeigehende Menschen zu registrieren. Das eröffnet ein großes Potenzial im Umwelt- und Klimaschutz.“, kommentiert Philip Köngeter. „Dabei dürfen wir Sicherheitsaspekte nicht vernachlässigen, doch müssen wir uns überlegen, ob es nötig ist, alle Straßen in den Städten und Dörfern ständig zu beleuchten, auch wenn niemand in der Nähe ist. Straßenlaternen können in der Nacht etwa abschalten oder dimmen und sich nur bei Personen- oder Autoverkehr einschalten.“

Das Straßengesetz regelt in Baden-Württemberg die Beleuchtung von Straßen und fordert deren Beleuchtung innerhalb von Ortschaften. Eine Anfrage Köngeters an das Bundesverkehrsministerium ergab, dass seit 2019 bereits über 300 Förderanträge für intelligente Straßenbeleuchtung bewilligt wurden, diese aber nur an Wegen oder Straßen außerorts effizient eingesetzt werden. Das Institut für Urbanistik sieht gar eine Verpflichtung zur Beleuchtung, wohingegen das baden-württembergische Verkehrsministerium auch eine bedarfsorientierte, also abschaltbare, Beleuchtung als ausreichend ansieht.

„Das Straßengesetz ist mangelhaft, es lässt die Frage, wie die Straßen zu beleuchten sind, völlig offen. Bei der Interpretation widersprechen sich Bund und Land. Die Kommunen lassen die Lichter lieber brennen, als sich rechtswidrig zu verhalten. Wir verpassen hier eine riesen Chance. Die Landesregierung sollte hier Klarheit schaffen und dabei exakter ausführen wann eine Beleuchtung notwendig ist und wie diese zu erfolgen hat.“