Die Piratenpartei Baden-Württemberg zeigt sich erfreut, dass die von ihr vorgeschlagene Einführung von Online-Gemeinderatssitzungen nun in der Gemeindeordnung verankert werden soll. Schon bald können Kommunalparlamente in Baden-Württemberg also per Videokonferenz tagen.
Der konkrete Gesetzentwurf enthält aber deutliche Schwächen, die dringend ausgebessert werden müssen: So ist eine Übertragung der Sitzungen nur in einen zentralen Raum, nicht frei im Internet vorgesehen.
„Es freut mich sehr, dass die Landesregierung diese dringend nötige Änderung auf den Weg bringt. Der aktuelle Zustand, dass Kommunalparlamente quasi handlungsunfähig sind und die Bürgermeister alle Entscheidungen alleine treffen, ist nicht länger tragbar“, so Philip Köngeter, Kreis- und Stadtrat der Piratenpartei. „Die Übertragung der Sitzungen ins Internet ist aber leider weiterhin nur mit sehr hohen Hürden möglich.“
„Bei einer Übertragung der Sitzungen in einen zentralen Raum ist der Infektionsschutz leider weiterhin nicht gewährleistet. So sind Gemeinderäte nun zwar geschützt, Zuschauer müssen sich aber weiterhin treffen und sind damit der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt.“ Philip Köngeter
Um Übertragungen ins Internet zu ermöglichen, muss in Baden-Württemberg jedes einzelne Mitglied des Gemeinderats zustimmen – eine kaum überwindbare Hürde. Die Piratenpartei fordert deshalb schon länger eine Anpassung der Gemeindeordnung. Die aktuelle Änderung lässt dieses grundsätzliche Problem aber leider ungelöst.
„Mit dem Gesetzentwurf haben wir erstmal in allen Gemeinden eine Lösung. Diese Möglichkeiten werden die kommunale Arbeit, auch nach der Coronapandemie, noch prägen.“ Philip Köngeter
„Damit bewegen wir uns endlich im digitalen Zeitalter. Transparenz und Teilhabe werden so gesteigert“, erläutert Köngeter. „Vor wenigen Wochen haben wir bereits skizziert, wie solche digitalen Sitzungen aussehen können. Ich hoffe sehr, dass sich die Gemeinden und Städte bei der Umsetzung daran orientieren und die gebotene Chance nutzen. Das Land und den IT-Dienstleister der Kommunen sehe ich ebenfalls in der Pflicht, beim Aufbau der benötigten technischen Infrastruktur zu unterstützen. Wir brauchen nicht in jeder Kommune eine Individuallösung, sondern ein möglichst ausgereiftes und stabiles System, mit dem die Ratsarbeit digital stattfinden kann. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat bereits Informationen zu Videokonferenzen veröffentlicht, die als Leitlinien genutzt werden sollten.“