Die baden-württembergische Landesregierung hat das Landtagswahlrecht angepasst. Dabei blieben die Forderungen vieler Kleinparteien jedoch gänzlich unberücksichtigt.
„Erst einmal möchte ich sagen, dass diese Änderung längst notwendig war. Sie ermöglicht nun eine bessere Teilhabe eingeschränkter Personen, diese dürfen nicht von ihren demokratischen Grundrechten ausgeschlossen werden“, so Oliver Burkardsmaier, Landesvorsitzender. „Allerdings hat sich die Regierung dagegen entschieden, unsere vehemente Kritik am Wahlrecht in irgend einer Weise zu berücksichtigen.“
Gemeinsam mit anderen Kleinparteien hat die Piratenpartei Klage gegen die enorm hohen Zulassungshürden eingereicht.
„Dieses Jahr trifft es uns ja doppelt. Wir müssen nicht nur, wie schon immer, 5 mal so viele Unterschriften sammeln wie zu anderen Wahlen. Nein, wir müssen dies auch noch persönlich und mitten in einer sich ständig verschlimmernden Pandemie tun“, erläutert Burkardsmaier. „Das ist einfach nur fahrlässig. Man stellt uns also vor die Entscheidung, entweder auf die Teilnahme an der Wahl zu verzichten, oder die Gesundheit zehntausender Menschen zu gefährden.“
Die Klage wird voraussichtlich am 9. November vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt. Die Parteien haben angekündigt, die Klage zurückzuziehen, sollte ihre Kritik bei der Wahlrechtsänderung berücksichtigt werden. Dies hat die Landesregierung jedoch versäumt.
„Wir haben uns an den Petitionsausschuss gewendet, wir haben den Kontakt zur Landeswahlleiterin gesucht, mit dem Ministerium geschrieben, aber nirgends wollte man uns zuhören. Wir haben Ausreden und Ausflüchte ohne Ende gehört. Jetzt lässt uns die Regierung keine andere Wahl mehr als unsere Rechte vor Gericht zu erfechten“, so Burkardsmaier. „Im konkreten Fall wären wir ja bereits froh gewesen, wenn man die Zulassungshürden auf ein verständliches Maß reduzieren würde. Unsere langfristigeren Änderungswünsche an das Wahlrecht, um eine bessere Stimmgleichheit herzustellen, haben wir ja sogar erstmal zurückgestellt.“