Die Klage mehrerer Kleinparteien vor dem Landesverfassungsgerichtshof wurde verhandelt. Das Gericht gibt den Kleinparteien statt, es legt eine Senkung der Unterstützungsunterschriften um 50% nahe.

Wie angekündigt haben die Kleinparteien, darunter auch der Landesverband Baden-Württemberg der Piratenpartei, Beschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof eingereicht. Die Parteien sehen ihre Wahlteilnahme zur Landtagswahl 2021 gefährdet. Die Hürden für nicht im Landtag vertretene Parteien sind mit über 10.000 Unterstützungsunterschriften hoch. In Zeiten der Corona-Pandemie ist es nahezu unmöglich und zudem unverantwortlich, diese zu sammeln.

„Die Landesregierung hätte schon lange handeln müssen, diese Situation war schon lange absehbar.“

„Jetzt stehen wir kurz vor knapp da und wissen nicht wie es um unsere Wahlteilnahme steht“, kommentiert Piraten-Landesvorsitzender Oliver Burkardsmaier. „Unsere Einreichung an den Landtag wurde nach knapp 6 Monaten erst bearbeitet, der Petitionsausschuss betont jedoch lediglich die Wichtigkeit der Unterschriften.“

In Rheinland-Pfalz haben sich die Regierungsparteien mittlerweile auf eine Absenkung der Hürden geeinigt. [3] Die Piratenpartei fordert den kompletten Verzicht auf Unterstützungsunterschriften.

„Die Ignoranz der Landesregierung hat sich auch in der heutigen Verhandlung gezeigt: So unterstellt man uns doch tatsächlich die Corona-Pandemie als Ausrede zu nutzen“, so Burkardsmaier. „Mir scheint, man hat hier keine Vorstellungdavon, wie das Sammeln von Unterschriften funktioniert, schließlich müssen die Landtagsparteien auch keine sammeln. Bereits zur letzten Landtagswahl haben wir uns mit den Unterschriften schwer getan und konnten nicht in allen Wahlkreisen antreten. Wie soll das nun erst mit Corona funktionieren? Auch, dass man von uns fordert, den Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen auszureizen, lässt mich erstaunt zurück.“

„Ich möchte Politik mit Verantwortung machen, glaubhafte Politik, und dazu gehört es auch, in einer Pandemie zuhause zu bleiben und nicht auf den Straßen herumzurennen.“

Die Anwälte der Landesregierung bemängeln auch, dass die Wahlteilnahme nicht nur an den Unterschriften scheitern würde.

„Was ist das bitteschön für ein Verständnis von Demokratie? Weil die Landesregierung annimmt, dass wir nicht flächendeckend antreten können will man uns gleich die Wahlteilnahme absprechen?“, kommentiert Burkardsmaier erstaunt. „Ein Armutszeugnis für die Regierung. Im gesamten Auftreten der Vertreter habe ich wenig Respekt gegenüber uns Kleinparteien erkennen können. Die Wahlteilnahme ist kein Gut, das uns die Regierung großzügigerweise schenkt, es ist ein Grundrecht. Das Framing von ‚Rabatten‘ für die Kleinparteien passt auch eher auf einen Basar, als in einen Gerichtssaal. Die Empörung über unsere Anschuldigung kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, so haben wir bereits vor 6 Monaten den Kontakt gesucht und wurden abgewiesen.“

„Uns wurde auch keine Auskunft über mögliche Termine gegeben an denen über die Thematik beraten wird. Die Klage ist so unsere letzte Möglichkeit vor der Wahl für unsere Rechte einzustehen.“

Das Verfassungsgerichtshof führt in der Pressemitteilung aus, dass die Nachteile durch die Pandemie-Situation ausgeglichen werden müssen. Bei einer Reduktion der erforderlichen Anzahl an Unterschriften um 50% sieht das Gericht keinen Grund für weitere Beanstandungen.

„Es freut mich sehr, dass das Gericht unserer Argumentation folgt. Auch wir Kleinparteien haben ein Recht, bei der Wahl antreten zu dürfen“, erläutert Burkardsmaier. „Doch auch die Reduktion um lediglich 50% wird uns die Aufstellung der Kandidierenden sicher nicht leicht machen, es wird harte Arbeit bleiben.“

„Wir müssen uns hier vorallem überlegen, an welchen Stellen wir mit geringem Risiko den Kontakt zur Bevölkerung aufnehmen können. Immerhin sind es noch immer über 5.000 Unterschriften, die für einen flächendeckenden Antritt notwendig sind. Das ist zehn mal so viel wie etwa in Rheinland-Pfalz.“

Das schriftliche Urteil steht noch aus.