In der heutigen Sitzung hat der baden-württembergische Landtag die Herabsetzung der benötigten Unterstützungsunterschriften für die kommende Landtagswahl beschlossen. Dem ging ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Montag voraus. Die Piratenpartei sieht nach wie vor keine signifikante Verbesserung der Situation.
„Die Reduzierung um 50%, die der Landtag beschlossen hat, ist genau das Minimum, wozu sie durch den Verfassungsgerichtshof gezwungen wurde“, erläutert Oliver Burkardsmaier, Landesvorsitzender. „Das ist aber bei weitem nicht genug, um unseren Wahlantritt und den zahlreicher anderer Parteien tatsächlich zu gewährleisten.“
„Es sind noch immer über 5.000 Unterschriften zu sammeln, deutlich mehr als etwa in Rheinland-Pfalz, wo man die Zahl auf ca. 500 gesenkt hat.“
Das Sammeln von Unterschriften sieht die Piratenpartei während der Corona-Pandemie als unnötige zusätzliche Kontakte an, die die Pandemie zusätzlich befeuern.
„Wir gehen davon aus, dass wir auch für diese 5.000 Unterschriften mindestens 50.000 Kontaktaufnahmen zu Menschen benötigen. Diese sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden.“
„Ich weiß nicht, wie sich die Landtagsparteien das vorstellen und wie sie das mit dem Infektionsschutz vereinbaren wollen“, so Burkardsmaier weiter. „Letztlich scheint ihnen das ja auch egal zu sein: Auch wenn man sich nun für die Absenkungen feiert, haben wir sie erst vor Gericht erkämpfen müssen. Seit 6 Monaten haben wir den Kontakt gesucht. Ein Trauerspiel, man scheint nicht an einer vielfältigen und bunten Demokratie interessiert zu sein. Dazu passt auch das Framing vor Gericht als ‚Rabatt‘, als wäre der Wahlantritt ein Geschenk der Landesregierung.“
Ein flächendeckender Antritt der Piratenpartei zur Landtagswahl ist nicht gesichert.
„Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg waren schon immer schwer für uns, die Hürden für Kleinparteien sind enorm hoch. In der aktuellen Pandemie-Situation ist es nahezu unmöglich, flächendeckend anzutreten. Es gibt keine Alternativen zu Präsenzveranstaltungen, um Kandidierende aufzustellen, und die Unterschriften müssen nach wie vor händisch erbracht werden“, so Burkardsmaier. „Wir werden das Beste für uns aus dieser Situation machen. Wie wir weiter vorgehen, werden wir in Ruhe abwägen.“
Der Landtag versäumt es ebenfalls, Regelungen für zukünftige Problemsituationen zu treffen. Die Gesetzesänderung ist lediglich für die kommende Landtagswahl gültig.