P1030032 Standpunkt der Piratenpartei Stuttgart zum Tanzverbot: Das Tanzverbot geht auf eine Zeit zurück in der die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche in Deutschland normal war. In einer pluralistischen Gesellschaft, 40% der Bundesbürger sind keine Mitglieder in einer christlichen Kirche, sind solche „Stillen Feiertage“ allerdings nicht mehr zeitgemäß. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können und dürfen, wie er den Feiertag für sich begehen möchte. Religiöse oder staatliche Vorschriften, welche unnötig die Freiheit anderer einschränken, sind nicht hinzunehmen. Es geht auch nicht wie oft behauptet um 1 Tag im Jahr an dem man nicht tanzen darf. In Baden-Württemberg sind es 13 Feiertage (4 davon ganztätig) und jeder Sonntag von 3-11 Uhr. An Ostern sind es sogar 72 Stunden am Stück von Gründonnerstag 0 Uhr bis Karsamstag 24 Uhr. Dabei ist der Gründonnerstag nicht einmal ein gesetzlicher Feiertag. Wir stehen für die Trennung von Staat und Religion so wie es im Grundgesetz festgeschrieben ist, gleichzeitig achten wir auch die Religionsfreiheit. Jeder soll die Möglichkeit haben, seine Religion frei und ungestört auszüben. Da geht das Tanzverbot aber zu weit. Man könnte verbieten, dass neben Glaubenshäusern laut Musik gemacht wird, aber dass es erlaubt ist in Discos und Clubs zur Musik zu tanzen. Das Tanzverbot betrifft auch nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch Konzerte und Sportveranstaltungen. Z.B. wurde letztes Jahr die vom Stuttgarter Hackerspace (Shackspace) organisierte Easterhegg-Veranstaltung an Karfreitag nicht genehmigt mit dem Verweis auf das Tanzverbot. ]]>