Von einer Schule im Land hat die Piratenpartei Baden-Württemberg erfahren, dass das hiesige Kultusministerium eine offenbar demokratiefeindliche Anweisung herausgegeben hat. Darin untersagt das Kultusministerium den Schulen unter Bezugnahme auf das Hausrecht verbindlich, außerparlamentarische Parteien zu Podiumsdiskussionen einzuladen. Auf telefonische Nachfrage bestätigte Ministerialrat Lambert gegenüber den PIRATEN die Existenz dieser Anweisung. Davon sind nicht nur die PIRATEN betroffen; das Verbot bezieht sich auf alle Parteien, die nicht bereits im Landtag vertreten sind, und gilt ab dem 27. Januar 2011 bis zur Landtagswahl.
„Damit wird die grundgesetzlich garantierte Neutralität der staatlichen Lehre faktisch aufgehoben“, empört sich die Landtagskandidatin und Diplom-Pädagogin Jasenka Wrede. „Wie sollen Schüler neutral über Politik informiert werden, wenn das Ministerium willkürlich Parteien ausschließt?“
Der Vorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg, Sebastian Nerz, verlangt Konsequenzen: „Wir fordern das Kultusministerium auf, diese Anweisung sofort zurückzuziehen, andernfalls werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten dagegen ausschöpfen. Die verantwortliche Kultusministerin Marion Schick (CDU) muss die politische Verantwortung für diese Anweisung übernehmen“. Er fährt fort: „Zudem fordern wir Ministerpräsident Mappus und die mitregierende FDP auf, klarzustellen, inwieweit sie von dieser grundgesetzwidrigen Anweisung wussten, und entsprechenden Konsequenzen zu ziehen“.
Ebenfalls kritisch sieht Sebastian Nerz die Tatsache, dass diese Dienstanweisung geheim gehalten wurde. „Die Dienstanweisung des Kultusministeriums an die Schulen war der breiten Öffentlichkeit unbekannt; ihre Existenz wurde nur durch mehrfaches Nachfragen von Mitgliedern der Piratenpartei aufgedeckt. Es ist eines der Kernanliegen der Piratenpartei, mehr Transparenz in die Politik zu bringen, und an keinem anderen Beispiel sieht man deutlicher, wie nötig dies ist“.
Dass an deutschen Schulen alles andere als neutral unterrichtet wird, wenn es um Politik geht, ist ja nichts neues.
Aber dass jetzt schon anerkannte Parteien ausgeschlossen werden, weil sie nicht im Landtag vertreten sind, geht eindeutig zu weit.
Es wird Zeit für mehr Trasparenz in der Politik, es wird Zeit für die Piraten!
Unglaublich wie naiv die Kandidaten der Piratenpartei sind. Schulen als neutral zu bezeichnen ist ja der Gipfel der Naivität.
Meine Prognose für die Wahlen in BW: 0.1%
Das ist echt ein starkes Stück, zumal in der Karenzzeit jede weitere politische Einladung (der Gemeinschaftskundelehrer an Parteien) damit auch untersagt wird.
@Charlotte: so naiv sind wir garnicht, schon im Wahlprogramm fordern wir deswegen ja die Umsetzung der Neutralitätsforderung in der Lehre. Allerdings ist es doch ein wenig unerwartet dass die Landesregierung Rundbriefe einsetzt um Ihren Status als ehemalige Volkspartei zu verteidigen.
Hallo Charlotte.
Dass die Schulen nur auf dem Papier politisch neutral sind, dürfte jedem bekannt sein, der weiß dass Alt-Parteiengeschacher seit jeher im Kultusministerium stattfindet.
Erstaunlich finde ich es hingegen, dass gerade du du davon überzeugst bist, dass keine Neutralität der Schulen vorliegt, aber genau den Leuten Unwissenheit/Naivität unterstellst, die genau diese Neutralität wahren wollen.
Bitte überdenke deine Herangehensweise und sei bereit Dinge zu ändern!
gez.
Ein Pirat
WTF?
Sonst geht’s denen aber noch gut, oder? o_0
Leider nichts neues. Derartige Praktiken werden doch schon lange angewandt.
Und gäbe es keine Anweisung von „oben“ dann würde eben die Leitung der Schulen einfach Anfragen gewisser Parteien von ganz allein unter den Tisch fallen lassen..
Mir macht mehr Sorgen, dass der Unterricht in den Schulen abhängig von der Lehrerschaft, in eine gewisse politische Richtung verläuft.
Ich denke da zum Beispiel an Schulen im Osten die immer noch die alte Propaganda zu hören bekommen.
Oder auch an Schulen in Bayern.
Die werden ja nur so auf die CSU getrimmt, das denen gar nichts anderes mehr übrig bleibt, als diese zu wählen. Das ist meiner Meinung nach auch das einzige Konzept der CSU um überhaupt noch überleben zu können.
Also, wie gesagt, die Sache hier, ist schon ziemlich … Aber ich mache mir über die internen Machenschaften in den Institutionen mehr sorgen machen.
Und sobald ein Lehrer die NPD einlädt, ist der Aufschrei wieder groß 😉
Alle zugelassenen Parteien kann man ohnehin nicht einladen, ein Auswahlkriterium muss man treffen — da bietet sich das gewählte doch zumindest an. Bevor sich da Hinz und Kunz reinklagt und die Schulen faktisch keine Diskussionen mehr veranstalten können…
@Hannes
Du verkennst hier leider vollkommen die Lage.
Es sollte den Schule überlassen werden, wen sie zu welcher Diskussion einladen möchten und wen nicht. Hier aber wird mit miesen Tricks Wahlkampf gemacht…
wenn eine schule bestimmte parteien nich zu einer podiumsdiskusion zulässt, sehe ich das als hausrecht an. (nicht wirklich ok, aber vertretbar)
wenn jedoch das kultusministerium dieses verbietet, handelt es sich definitiv um eine entscheidung mit politischen hintergedanken, um den schülern alternativen vorzuenthalten und die eigene position zu verbessern.
klare sache: sämtliche podiumsdiskussionen boykottieren indem man einfach zu keiner hingeht und sich lieber selbst informiert. wenn das genug schüler machen, dürfte auch keiner mich etwaigen konsequenzen zu rechnen haben.
Ernsthaft. Wieviele Podiumsdiskussionen gibt es an einer Schule in BW so im Jahr, dass sich Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, auf den Schlips getreten fühlen müssen?
@Oliver: Das ist nicht der Punkt. Aber wer garantiert Dir denn, dass es beim nächsten Mal nicht etwas weiter eingeschränkt wird, z.B. auf »alle Parteien außer der CDU und FDP«?
Was man nun persönlich von der Sache hält ist irrelevant – dass hier jedoch grundgesetzwidrig eine Anordnung geschehen ist um politische Gegner mundtod zu machen kann keiner abstreiten.
Bis jetzt kam bei den Kritikern dieses Artikels kein einziges Argument warum es sinnvoll ist nur Regierungsparteien zu zu lassen. Von dem Argument mit der NPD mal abgesehen, aber ich bin auch der Meinung dass das die Schule zu entscheiden hat, und wenn die NPD eingeladen würde, würde es einen Skandal geben und das auf die verantwortlichen Personen (in der Schule) zurückfallen. Ein bisschen Vernunft muss man den Leuten schon zutrauen! Aber mal ehrlich, wer hier ohne Argument gegenargumentiert sollte sich mal fragen ob es richtig ist eine demokratiefeindliche Sache durchgehen zu lassen, nur weil sie von einer Partei die man offensichtlich nicht leiden kann angesprochen wird!!!
In diesem Falle grundsätzlich nur Regierungsparteien zuzulassen könnte allerhöchstens dadurch gerechtfertigt werden, dass die ausserparlamentarischen Parteien sowieso an einem zu niedrigen Quorum scheitern werden. Dieses Argument ist vage und wohl auch nur vor dem Hintergrund beachtlich, dass die kleineren Parteien bei den Diskussionen auf Stimmenfang gehen wollen !
Ansonsten seh ich es grundsätzlich so, dass hier möglicherweise gegen das Demokratieprinzip verstossen werden wird, sollte hier keine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden.
Lg
Bei der LTW 2006 wurden von 19 unterschiedlichen Parteien Wahlvorschläge eingereicht, wobei nur 8 in mehr als 50 Wahlkreisen vertreten waren. Für die LTW2011 sind weniger erwartet. Das ist für ein Podiumsdiskussion überhaut kein Problem.
Zumal die Aussperrung einer Bundestagspartei (Linke) oder der größten außerparlamentarischen Partei (noch dazu die in allen WKs antritt = Piraten) doch wirklich sehr bedenklich ist.
Gruss
Bernd
PS: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Landtagswahl_2006/84355.html „Wahlvorschläge nach Wahlkreisen“
Dürfen wir Infostände vor den Schulen abhalten? Falls nicht kann immer noch jemand die Schüler per Flyer darüber informieren, dass andere Parteien ausgeschlossen sind. Ich würde sogar so weit gehen eine Demo anzumelden die vor dem Gebäude durchgeführt wird.
Gruß
Roman
@Bernd
Ich geb Dir völlig recht, daß dieses Verhalten hochgradig undemokratisch ist – von rechtlichen Bedenken mal ganz abgesehen. Aber jetzt die Nagelprobe: Soll auch die NPD eingeladen werden?
@Hans:
Sorry dass ich mich einmische,
die NPD sollte natürlich nicht in eine Schule eingeladen werden, aber die Verantwortlichen der Schule sollten das Entscheiden können!!
Ich könnte nur noch kotzen:
Während man die Linke mit einem propagandistischen Großangriff versucht zu bekämpfen, ihr vorwirft undemokratische Ziele zu verfolgen, nun sowas. Nicht die Linken sind undemokratisch, es sind die Herrschaften von CDU und FDP die mit solchen Vorgängen die demokratischen Spielregeln mit Füßen treten, Schulen in ihrem Handeln einschränken und sich so ihre Pfründe mit illegitimen Mittel sichern.
Ich kann nur hoffen, dass dieses verblödete Lügenpack abgewählt wird am 27. März und sie ihre Rechnung für ihre Hinterfotzigkeit mit Oppositionsbank bzw. Ausscheiden aus dem Landtag bezahlen. Und an die Grünen und die SPD ein Appell: wenn ihr wirklich Demokraten seid, dann erhebt eure Stimme gegen diesen unsäglichen Vorgang, statt wegzuhören und auch noch von diesem repressiven Vorgehen zu profitieren.
Zur Sache NPD: die NPD mag sich vielleicht jetzt auch ecchauffieren, aber ich habe genug Vertrauen in die Lehrkräfte unserer Schulen, dass sie Menschenhasser und Antisemiten wie die NPD von selber nicht einladen würden.
Verärgert und empört.
Ein Linker
Hallo Piraten aus Baden-Württemberg,
ich habe mit Erstaunen eure PM gelesen. Dabei habe ich mich gefragt, auf welchen rechtlichen Bestimmungen, sie diese Verordnung aufbauen und mich daraufhin auf die Suche nach dieser Grundlage begeben.
Dabei bin ich auf eine FAQ der Landeszentrale für politische Bildung gestossen [1]. In Frage 1 wird auf eine Bekanntmachung vom 29.10.1999 mit dem Titel „Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht“ verwiesen [2]. Diese Bekanntmachung wurde jedoch am 14.12.2004 geändert (K.u.U. S. 5/2005).
Bei der Beantwortung von Frage 2, ob Veranstaltungen auf Schulhöfen erlaubt sei, wird auf §51 Schulgesetz [3] hingewiesen. Dort ist unter anderem der Satz „Ist der Schulleiter der Auffassung, dass die andere Verwendung schulischen Belangen widerspricht, so entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.“
Daraus schließe ich eine Ermächtigung zum Erlass der (bzw. einer) Rechtsverordnung, welche die unter [1] verlinkte ist (oder zu sein scheint).
Sollte es nicht die von mir verlinkte Verordnung sein, wäre ich erfreut, um Bekanntgabe des Namens (oder Veröffentlichung) der Rechtsordnung.
[Kleiner Exkurs: Das Ministerium gehört zur Exekutive (ausführende Gewalt), somit muss sie grundsätzlich ihre Handlungen nach Gesetz und Recht durchführen. Sie [das Ministerium] kann jedoch zum Erlass von Rechtsverordnungen von Seiten des Gesetzgebers ermächtigt werden.]
Freundliche Grüße
[1] http://www.kommunalwahl-bw.de/faq_wahlkampf.html (Frage 1 & 2)
[2] http://www.schule-bw.de/schularten/berufliche_schulen/material/kooperationspartner/fachleute_unterricht.html
[3] http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-SchulGBW1983V29P51&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Was mich wundert ist, dass die Piraten sich hier über „Neutralität der aufregen“ und mit keinem Wort über die Grundrechtsverletzungen durch Schulgesetze auffallen.
Das ist das Problem mit Hobbypolitikern! Sie setzen sich nicht systematisch mit der Materia auseinander, sondern stürzen sich auf die Körner, die sie zufällig finden.
@Anita Liebig
Ist natürlich sehr schwer, Deine Kritik zu beantworten, wenn Du nicht sagst, was für Grundrechtsverletzungen Du meinst. Ein Schelm, der denkt, das wäre der Zweck der Übung.
Aber so allgemein gesehen: Wir haben _einiges_ an der Bildungsgesetzgebung auszusetzen, vielleicht ist Dein Kritikpunkt da ja doch schon abgedeckt, vielleicht auch indirekt über einen anderen Programmpunkt? Scrolle einfach nach oben und klicke auf „Wahlprogramm“. Vielleicht bist Du überrascht. Nun, vielleicht auch nicht, je nach Deiner Motivation. 😉
@Anite wir regen uns (an anderer Stelle) auch über andere Dinge auf, zum Beispiel dass der Staat nicht wirklich neutral in der Religion ist (Verfassung Art 12), dass die Grundrechte von Schülern und Lehrern durch Überwachung und Datenerfassung eingeschränkt werden, die Einschulungsuntersuchung und eine Menge anderer Dinge. Aber diese Pressemitteilung beschäftigt sich nun mal mit einem ganz konkreten (akuten!) Problem. Einiges Mehr (z.B. Bundeswehr an Schulen) findest du im Wahlprogramm.
@BBiwy: es geht um dieses Schreiben:
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/39/Erlass-KM-BW_zur_Wahl.pdf
das einiges an Interpretationsspielraum lässt, das von vom Kultusministerium im persönlichen Gespräch aber deutlich gegen „Splittergruppen im Land“ ausgelegt wurde.
Gruss
Bernd
@sleeksorrow
An welcher Stelle kritisiert ihr denn bitte den einen Paragraphen in eurem Schulgesetz, der sogar „Einschränkung der Grundrechte“ heißt.
Tipp von einem Juristen, solche unschönen Sachen schreiben die Regierenden immer ganz hinten rein:
Hier der Text, deutlicher kann es wohl nicht sein:
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983
§ 117
Einschränkung von Grundrechten
Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ( Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Ich bin nicht ganz sicher, was Ihr erwartet. Was glaubt Ihr wohl, was Leute alles tun müssen, damit sie in den Parteien zu Spitzenkandidaten aufsteigen, und wieviel Skrupellosigkeit, Verrat und Machtgier dazu gehört, andere auf diesem Weg auszubooten und die höchsten Ämter zu erreichen. Und das Ergebnis ist, daß die Demokratie nur so lange hält, wie diese Herrschaften dran verdienen und ihre irre Geltungssucht befriedigen. Wer unbedingt in politische Ämter will, der wird sie auch mißbrauchen. Möglicherweise gelingt es,mit moderner Kommunikation genug Transparenz herzustellen, damit die Bevölkerung diese Irren kontrollieren kann…so wie hier jetzt. Möglicherweise schalten sie aber auch einfach das Internet partiell oder ganz ab, so wie sie es brauchen.
@Anita Liebig, @sleeksorrow
In der Tat schränkt konkret § 91 die körperliche Unversehrtheit ein:
“
Die Schüler sind verpflichtet, sich im Rahmen der Schulgesundheitspflege durch das Gesundheitsamt überwachen und untersuchen zu lassen. Die Pflicht zur Untersuchung besteht
auch für die zur Schule angemeldeten Kinder.“
Eine Bestimmung wie sie ähnlich in Schulgesetzen diverser anderer Bundesländer zu finden ist.
Und an der ich persönlich nichts auszusetzen habe.
Hat sich die NPD bei den Piraten schon für die quasi-Legitimation von „Schulhof-CDs“ bedankt?
Es geht, mal wieder, nicht ne Nummer kleiner, nicht ohne gleich den Untergang der Demokratie zu beschwören und dem BVerfG schonmal ne Verfassungsklage anzukündigen oder von einem „BaWü-Gerichtshof“ zu reden?
Mein persönlicher Eindruck der PM, der davorgehenden Diskussion in den Mailinglisten sowie denn aktuellen Beiträgen ebenda ist der, das hier zwar die „Einmischung von oben“ durchaus thematisiert wird, das aber nicht, weil Parteipolitik an Schulen nix verloren hat, sondern weil das Kultusministerium doch die Chuzpe hat zu „verbieten“ das man Piraten einlädt.
Ihr wollt keine parteipolitische Neutralität sondern seid angefressen, weil man durch das Rundschreiben speziell *Euch* nicht einladen darf, was natürlich ein Unding ist, sind doch Piraten die Heilsbringer der Demokratie. Stefan Raab wurde ja auch mit Postkarten und Mails zugeschissen, weil der es in ’09 wagte keinen Piraten in die „Elefantenrunde“ zu setzen.
Es ist, mal wieder, leider der Piratenmob los, der schaumgeifernd
alles verklagen will, was die Piraten nicht sofort auf den goldenen
Sockel der Demokratierettung hebt. Für die kurzfristige Aufmerksamkeit
in der Lokalpresse wird hier, ohne eine Nacht drüber zu schlafen, sich
wutentbrannt „ereifert“, statt mal kurz nachzudenken und eine etwas
nachhaltigere Position zu finden als die jetzige, etwa das Parteipolitik *jeglicher* Parteien von Schulen wegzubleiben hat.
Und das ist unglaublich schade, denn so stehen Piraten jetzt als die
in der Zeitung, die rumweinen, weil sie nicht an die medialen
Fleischtöpfe gelassen werden. Als „kleine Partei“ muss man halt mit dem Katzentisch leben, das ist unangenehm und schwer und anstrengend und man hats definitiv leichter wenn man mal „drin“ ist und in BaWü hat mans nochmal doppelt schwer, aber das ist IMHO weit weg von „mit der Demokratie unvereinbar“.
Abgesehen davon, das der „Erlass“ (http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/39/Erlass-KM-BW_zur_Wahl.pdf) durchaus die Interpretation
zulässt, das aus Gründen der Ausgewogenheit unter bestimmten Umständen
alle Parlamentsparteien geladen werden (und zusagen) *müssen*, während
man andere durchaus einladen *kann*.
Ich mache es kurz: Ich teile die Meinung von tarzun.
ich stimme tarzun soweit auch zu. diese kollektive empörung ist ein piratentypisches selbstüberschätzungsding was wir echt mal ablegen sollten. davon abgesehen finde ich die frage interessant inwiefern parteien überhaupt etwas an schulen zu suchen haben. ich denke wir sind uns alle einig dass wir keine politische werbung auf schulhöfen haben wollen (wie zb. die von mirco angesprochenen schulhof-cds). und nein, auch nicht von der besten partei, der piratenpartei 😉 so eine moderierte podiumsdiskussion ist zwar was anderes und politische bildung und information über parteien an schulen ist natürlich sehr wichtig – aber für die parteienvertreter bleibt das nunmal eine PR veranstaltung. ich bin mir bei der beantwortung dieser frage nicht sicher wo ich da stehe, wie sieht der rest das?
Nun, ich sehe hier nur, dass Tarzun das Problem schlicht nicht versteht. Das Problem ist weniger ob die Piraten zu einer Podiumsdiskussion eingeladen werden oder nicht. Das Problem ist die Anmaßung des Kultusministeriums einfach zu entscheiden, welche Parteien an einer Schule auftreten dürfen.
Eine Schule sollte aber ein politisch neutraler Ort sein.
Selbstverständlich kann dies dadurch erreicht werden, dass keine Podiumsdiskussionen oÄ veranstaltet werden. Vielleicht wäre das sinnvoller, vielleicht auch nicht – das mag die Schule vor Ort entscheiden, denn nur die Schule kennt ihre Schüler und kann einschätzen ob eine Podiumsdiskussion einen zusätzlichen Bildungswert hat oder ob sie zur reinen PR-Veranstaltung verkäme.
Wenn aber politische Veranstaltungen organisiert werden, dann sollten diese neutral besetzt werden. Die Beschränkung auf Landtagsparteien weicht aber von dieser Neutralität ab. Selbst Bundestagsparteien wie DIE LINKEN werden damit ausgeschlossen – eine Interpretation die das KuMi übrigens telefonisch bestätigte.
lieber tarzun,
das vornehmlichste recht der opposition ist es, sich zu beschweren. dies gehört zur und davon lebt die demokratie. die motive der piratenpartei, gegen diese anweisung des ministeriums vorzugehen mögen vielleicht nicht sonderlich altruistisch oder aus pluralistisch-demokratischen gründen motiviert sein – dies ändert jedoch nichts an der legitmität der einforderung politischer gleichbehandlung und chancengleichheit. zudem wird infolge eines solchen vorgangs auch das gespür und die sensibilität für demokratische werte und den schutz von minderheiten gestärkt. insofern können hin und wieder ursprünglich egoistische motive einen gesamtgesellschaftlichen nutzen mit sich bringen.
im übrigen seid ja nicht nur ihr piraten von dieser anweisung betroffen, sondern auch wir linke. und wir werden uns sicherlich auch – ganz egoistisch – gegen diesen undemokratischen vorgang zur wehr setzen.
viele grüße,
christoph
„so eine moderierte podiumsdiskussion ist zwar was anderes“
Du sagst es.
Um Schulhof-CDs geht es überhaupt nicht.
1) Ein derartiger Erlass ist schlicht der Anfang der Machtergreifung der CDU und damit der Anfang vom ende der Demokratie in BW. Wenn wir nichts dagegen unternehmen könnte sonst demnächst noch ein Ermächtigungsgesetz oder Vergleichbares kommen…
2) Auch Die NPD hat das Recht,an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen, das gebietet einfach die Neutralität und die Tatsache, dass die CDU teilnehmen darf, die sich hiermit ja auf die selbe Stufe gestellt hat.
3) Das die Linke wegen der Stasi gebasht wird ist genauso zu Recht oder zu Unrecht, wie die CDU für ihre NSDAP-Vergangenehit zu bashen. (Wo sind den damals die ganzen Nazis hin und welche Partei hat ein NSDAP-Mitglied zum Kanzler gemacht?…)
Anstelle der Union wäre ich da dementsprechend mal GANZ ruhig, sonst müssen wir sie wirklich nach ihren eigenen Maßstäben messen.
Florian sagt:
22. Januar 2011 um 23:58
„1) …“ (Werde ich so nicht wiedergeben, da möglicherweise strafrechtlich relevant)
Ich hoffe mal, du bist kein Mitglied der Piraten. Etwas Blöderes habe ich in diesem Jahr noch nicht gehört. Man beachte, dass ich schon über 250 (geschätzt) Kommentare zu vielen verschiedenen politischen Themen gelesen habe.
Liebe Piraten,
Ich wäre eigentlich der selben Meinung wie ihr, wenn es hier um eine Wahlkampfveranstaltung ginge. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Parteien eine Aufgabe haben, die einzig und allein darin besteht, die Schüler politisch aufzuklären. Es geht hier nicht um Wahlkampf! Es geht um Bildung! Es geht um das politische System Deutschland, um Demokratie, was Wahlen sind und viele andere politisch neutralen Themen.
Es ist Ziel, junge Menschen dabei zu unterstützen, Politik zu verstehen. Sie sollen erfahren wie Demokratie funktioniert und was politisches Engagement bedeutet. Es ist Ziel möglichst viele Kinder und Jugendliche für Politik zu begeistern. Ohne irgendwelchen politischen Hintergrund.
Natürlich finde ich es nicht richtig, dass einzelne Parteien ausgeschlossen werden! Es gibt allerdings nur 3 Möglichkeiten:
1. Entweder es kommen alle kandidierenen Parteien(selbst die allerkleinsten) und auch die radikalen Parteien in die Schulen. Was ein sehr großer organisatorischer Aufwand ist und von den wenigsten Schulen erwünscht ist.
2. Es kommen nur die im Landtag vertretenen Parteien.
3. Oder es kommen überhaupt keine Parteien und eigentliche Sinn, der politische Bildungsauftrag verpufft.
@Max Eppler
Du hast Recht !
Wo zieht man die Grenze ?
Welche Partei darf ihre Meinung vertreten und welche nicht ?
Wer soll und darf das entscheiden ?
Und wenn es eine Entscheidung gibt, kritisiert wieder die Partei, gegen die man sich entschieden hat ! Irgendjemand kommt immer zu kurz !
Und außerdem wage ich es zu Bezweifeln das Möglichkeit 1
durchgesetzt wird, weil ich nicht glaube, dass die Schulen den Rechtsradikalen nich gestatten werden, dort vor minderjährigen ihr politische Meinung zu vertreten !
Ich bin der gleichen Meinung wie Max Eppler !
Hallo Max,
Mich persönlich stören an diesem Erlass mehrere Dinge:
1. Er wird nicht öffentlich gemacht. Warum nicht? Schüler und Eltern haben das Recht zu erfahren, warum eine Schule manche Parteien einlädt und manche nicht.
2. Er verordnet landesseite eine Ungleichbehandlung der Parteien. Das ist mMn nicht Aufgabe des Kultusministeriums. GERADE das Ministerium sollte das Neutralitätsgebot in der Bildung befolgen.
Sicher – man kann nicht alle Parteien einladen. Das muss man aber auch nicht. Baden-Württemberg hat das schwierigste Wahlrecht im Bundesvergleich. Um hier zur Wahl antreten zu dürfen, muss eine Partei weit mehr als 10.000 Unterschriften sammeln. In Rheinland-Pfalz beispielsweise sind es 2.000.
Damit schaffen es nur die wenigsten Parteien überhaupt landesweit zugelassen zu werden. Alleine schon dieses Merkmal wäre ein ausreichender Filter um die Anzahl der Parteien zu beschränken. Geht man noch davon aus, dass die Schulen keine rechtsextremen Parteien einladen – wären es 6 Parteien auf den Podien.
Auch andere Filter wären denkbar. Wie wäre es mit „alle im Bundestag vertretenen Parteien“?
Oder wie wäre es, wenn einfach die Schule vor Ort entscheidet, welche Parteien im Kreis relevant sind? In den wenigsten Wahlkreisen treten überhaupt mehr als 12 Parteien an – streicht man die raus, die nur in einzelnen Kreisen antreten, kommt man auf 6-8 Parteien.
Grüße,
Sebastian Nerz
@Anita: Grundrechtseinschränkungen wie Amtsartzuntersuchungen oder auch Schulpflicht werden durchaus auch von den Piraten diskutiert. Bisher scheint der Prozess aber noch nicht abgeschlossen und es auch keine klare Mehrheiten zu geben. Wenn du solche Forderungen solltest du dich jetzt in der PArteiarbeit einbringen um die Entscheidungen in deinem Sinne zu beeinflussen – ich fürchte aber es wird schwer werden hier eine Mehrheit zu begeistern.
Gruss
Bernd
@Max Eppler
In BaWü wäre es, im Gegensatz zur Bundestagswahl, kein Problem alle im Wahlkreis kandidierenden Parteien einzuladen, da durch das unumstritten schlechteste Wahlrecht in Ganz Deutschland nur wenige Parteien antreten werden (dementsprechend gibt es auch keine kleinsten Splitterparteien). Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit wäre, nur die flächendeckend antretenden Parteien einzuladen, da dann zumindest jede Partei die Chance hätte, sich die Teilnahme zu sichern (ich bin gegen diese und für die erste Lösung).
@Holger: Ich fasse mal zusammen: Friedliche Demonstranten werden auf Anweisung der CDU krankenhausreif geschlagen, Volksentscheide werden, mit Verweis auf das Thema, prinzipiell abgelehnt, für alle Themen, bei denen diese Möglich sind stellt man so hohe Anforderungen, das sie NIEMALS erfüllt werden: Der Artikel ist das Papier nicht wert auf das er gedruckt ist. Anschließend hat man ein Wahlrecht, das von A bis Z darauf ausgelegt ist, kleinere Parteien zu diskriminieren und lässt sie in den Schulen todschweigen.
Auf Bundesebene wurde versucht, Zensur und die totale Überwachung via VDS einzuführen und viele verfassungswidrige Gesetze beschlossen.
Dann gab es da noch Forderungen, dass Demonstranten in Zukunft für den Polizeieisatz bezahlen sollen und viele weitere derartige Dinge.
Sorry, aber wen man sich das ansieht, kann einem der Gedanke durchaus kommen. Und ansonsten: Doch, ich bin Parteimitglied.
Nachtrag: Ich vergaß noch das systematische Belügen des Volkes bzgl. Netzsperren und die Verunglimpfung derer, die gegen dieses Gesetz, das die Verbreitung von KiPo fördert, waren, als Kinderschänder.
Unsere Schule hat heute eine entsprechende Anweisung des Kultusministeriums erhalten. Demnach müssen wir den Kandidaten der Linken wieder ausladen, oder unsere nächste Woche stattfindende Diskussion absagen.
Begründet wird dies damit, dass „die Schule [andernfalls] gegen ihre Pflicht zur politischen Neutralität [verstößt], wenn die SMV’en für eine schulische Veranstaltung in den Räumen der Schule Vertreter von Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, auswählen. Angesichts der Vielzahl der Parteien, die sich um Mandate bewerben, wäre eine Auswahl unumgänglich. Die Schule muss insoweit die Auswahl übernehmen, die der Souverän bereits getroffen hat. […] Die Schule kann diese vom Volk getroffene Entscheidung nicht durch eine andere ersetzen.“
Der Hammer!! oder?? Sie rechtfertigen diesen billigen Versuch an der Macht zu bleiben, indem sie die Versammlungsfreiheit einschränken, mit der politischen Neutralität der Schulen!!!!
Also, wir werden nun einen leeren Stuhl mit dem Namensschild des nunmehr ausgeladenen Linke- Politkers auf dem Podium stehen haben.
Mal sehen was die Presse davon hält…
Das hat das Potential ein dickes Eigentor für die CDU zu werden.
@Bernd Eckenfels (#25):
Danke für den Link :).
@Sebastian Nerz (#44):
„[…]
1. Er wird nicht öffentlich gemacht. Warum nicht? Schüler und Eltern haben das Recht zu erfahren, warum eine Schule manche Parteien einlädt und manche nicht.
[…]“
Grundsätzlich besitzen Erlasse/Rechtsverordnungen von Ministerien, Regierungspräsidien o. ä. Behörden nur Innenwirkung. Dies bedeutet, dass alle öffentlich-rechtlichen Institutionen, die nach der erlassenden Stelle (hier Kultusministerium) kommen, wie Schulaufsichtsbehörden, Schulverwaltungsämter und Schulen an diese gebunden sind.
Da hier in diesem Fall keine Außenwirkung (= eine Auswirkung auf den Bürger (oder sonstige Private)) besteht, muss der in der PM angesprochene Erlass nicht veröffentlicht werden.
Jedoch hat das Kultusministeriunm bereits im September/Oktober 2010 den Erlass im „Infodienst Schule“ für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht [1].
[1] http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1274062_l1/index.html?pbanker=Schule_Wahlkampf#Schule_Wahlkampf
Korrektur:
…der erlassenden Stelle (hier Kultusministerium als Oberste Schulaufsichtsbehörde) kommen, wie Regierungspräsidien (Obere Schulaufsichtsbehörde), Staatliche Schulämter (Untere Schulaufsichtsbehörde), Schulverwaltungsämter (als Schulträger)…
Freundliche Grüße
#51: der Text gibt dieses Verbot nicht her. Womit wurde es begründet? Dort steht nur dass alle Landtagsparteien eingeladen werden müssen, nicht dass andere nicht eingeladen werden dürfen.
#54 Ganz einfach, man hat 2 Optionen um die politische Neutralität zu gewährleisten.
1) Man lädt alle zur Wahl stehenden Parteien ein, was die Durchführung einer vernünftigen Podiumsdiskussion aber unmöglich macht
oder
2) Man lädt alle im Landtag vertretenen Parteien ein, da man damit die bei der letzten Landtagswahl getroffene Entscheidung des Souveräns als Maßstab nimmt und keine eigene Entscheidung/Wertung trifft.
Das dies ziemlicher Schwachsinn ist, will ich ja gar nicht leugnen.
Aber das sind die facts.
Ein Maulkorb für alle nicht im Landtag vertretenen Parteien. Es macht keinen Sinn darüber zu jammern. Ob die NPD auch so wie die SED Nachfolger und Piraten jammern, das wissen wir nicht. Vielleicht weiß das jemand?
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Kultusministerium_Demokratieabsage.jpg
— (tippfehler von mir)
Informationsdienst Schulleitung #174 (Januar 2011)
„Es wird darauf hingewiesen, dass zu diese Podiumsdiskussionen nur Kandidaten der im Landtag vetretenen Parteien eingeladen werden können. Die Schule verstößt gegen Ihre Pflicht zur politischen Neutralität, wenn die SMV’en für eine schulische Veranstaltung in den Räumen der Schule Vertreter von PArteien, die nicht im Landtag vertreten sind, auswählen.
Angesichts der Vielzahl der Parteien, die sich um Mandate bewerben, wäre eine Auswahl unumgänglich. Die Schule muss insoweit die Auswahl übernehmen, die der Souverän getroffen hat.“
Guten Tag,
Als Eltern-Schulvertreter einer beruflichen Schule möchte ich hier einmal die Lehrerversorgung an den beruflichen Schulen und beruflichen Gymnasien mitteilen.
1.) Die beruflichen Schulen / Gymnasien haben eine Lehrerversorgung von ca. 90 %
— d.h. unsere Berufsschullehrer arbeiten an Ihrer belastungsgrenze.
–Vergleich zu allg. Gymnasien 105 % Lehrerversorgung.
2.) an den Beruflichen Gymnasien gibt es keine sogenannten Poolstunden
–bei den allgemeinen Gymnasien gab es bis jetzt 10 und ab dem neuen Schuljahr 11 Poolstunden.
3.) Für das neue Schuljahr sollen nach bisherigen Auskünften max. 200 neue Lehrer eingestellt werden, bei ca 500 Pensionierungen
man könnte diese Liste ohne Probleme um etliche Punkte erweitern.
Ich finde, dass eine solche Situation sich nicht mehr weiter ertragen lässt.
Gruß
Werner Mauch