Mit seiner heutigen Entscheidung stärkt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Demokratie und den Pluralismus im Land. Der Beschluss schränkt einen undemokratischen Erlass des schwarz-gelben Kultusministeriums ein, durch den „nicht im Landtag vertretene Parteien“ von Podiumsdiskussionen ausgeschlossen wurden.
Im nicht anfechtbaren Beschluss (Az.9 S499/11) hob das Gericht „das verfassungsrechtlich verankerte Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit im Wahlkampf“ hervor. So wurde auch deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung der im Landtag vertretenen Parteien gegen die neuen und nicht vertretenen Parteien, wie es der Erlass des Kultusministeriums forderte, unzulässig ist: „Die Abgrenzung alleine an Hand der Frage, ob die Partei bereits im Landtag vertreten ist, erweise sich vorliegend indes als unzureichend. Dies ergebe sich bereits aus der erforderlichen Berücksichtigung neu angetretener Parteien[…]“, so die Verlautbarung der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofes. Jetzt können auch die PIRATEN wieder zu ihrem Recht kommen, die zu diversen Podiumsdiskussionen von den Trägern zuerst eingeladen und kurz vor Beginn der Veranstaltung in Bezug auf den Kultusministererlass wieder ausgeladen wurden.
„Dies wird vor allem viele Schüler freuen, die zu Podiumsdiskussionen neben den im Bundestag vertretenen Parteien vielerorts bisher auch die PIRATEN eingeladen hatten, diese aber aufgrund des Erlasses wieder ausladen mussten.“ ergänzt Jasenka Wrede, Diplom-Pädagogin und Landtagskandidatin der Piratenpartei für Hechingen-Münsingen. Manche Schulen gingen sogar soweit, die gesamte Veranstaltung abzusagen. Sie sahen – durch die einseitige Auslegung von Demokratie – die chancengleiche politische Information über den Landtagswahlkampf gefährdet.
Erst nach der Recherche der Piratenpartei und einem offenen Brief des Landesvorstandes an die Kultusministerin Frau Prof. Dr. Schick kam diese undemokratische Anweisung für Baden-Württembergs Schulen überhaupt ans Licht der Öffentlichkeit.
Nun können alle Schulen, die eine Veranstaltung zur Landtagswahl planen, zu diesen die Landtagskandidaten aller demokratischen Parteien einladen.
BT: Weiterverbreitet auf Piraten-Stuttgart: http://www.piratenpartei-stuttgart.de/home/verwaltungsgericht-sorgt-fuer-chancengerechtigkeit-im-wahlkampf/
Sehr gute Nachricht! Manchmal siegt halt doch der gesunde Menschenverstand 🙂
@Marc, muss sich aber noch zeigen ob es auch was für die Piraten bringt. Urteil bezieht sich wohl auch auf den Bundestagsfraktionsstatus der Linken.
a) Bitte nicht VG und VGH verwechseln.
b) Bitte nicht Urteil und Beschluss verwechseln …
c) Ist ja schön und gut, dass der Beschluss unanfechtbar ist. Trotzdem kann noch ein Hauptsacheverfahren folgen.
Das ist doch peinlich so …
Achja: Bitte http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1265861/index.html?ROOT=1153033 verlinken.
Das klingt in der Begründung allerdings leider nicht so, als hätte es irgendeine Relevanz für die Piratenpartei. Vielmehr argumentiert der VGH damit, dass die Linke 5% erreichen könnte und im Bundestag bereits vertreten ist mit mehr als 5%. Dies trifft auf die Piratenpartei – auch wenn das intern hinsichtlich der Chance, die 5%-Grenze zu brechen, von manchen anders gesehen wird – eher nicht zu.
Ihr seit homos
Bitte besuchen: seitseid.de
Zum Thema: Ich finde es sehr bescheiden, dass die Piraten so einseitig berichten. Dies kann man schon fast bösartig nennen. Da wird sich eindeutig auf die klagende Partei „Die Linke“ bezogen und dies wird in der Pressemitteilung mit keinem Wort erwähnt.
Ihr wolltet doch immer anders sein als die anderen Parteien. Noch hinterhältiger und verlogender zu sein, habt ihr jedenfalls erreicht.
„Noch hinterhältiger und verlogender zu sein, habt ihr jedenfalls erreicht.“
Weil ein Urteil auch für die Piraten relavanz hat? Ich glaube Julian, du solltest Erwachsen werden 🙂