Die Einschätzung der Piratenpartei in Baden-Württemberg war korrekt.[1] Der Staatsgerichtshof hat heute der Klage der Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag stattgegeben und festgestellt, dass der vom damaligen Ministerpräsident Stefan Mappus ausgehandelte „EnBW-Deal“ verfassungswidrig war.[2]
Die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne hatten Klage eingereicht, nachdem das Land 45 Prozent der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF für 4,7 Milliarden Euro erworben hatte. Dies geschah, obwohl die EnBW finanziell schlecht aufgestellt ist: Mehr als die Hälfte des Konzernumsatzes wird durch Atomstrom erwirtschaftet. Absehbar war daher auch das Abrutschen des Konzerns in die roten Zahlen nach dem Atomausstieg.[3]
Die Piraten stellen sich auch die Frage, ob Landtagspräsident Stächele weiterhin in seinem Amt bleiben kann. Stächele hat dem Aktienkauf als damaliger Finanzminister zugestimmt. „Die Aufgabe eines Landtagspräsidenten ist es, die Rechte der Landtages zu stärken und einzufordern“, so André Martens, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Wir stellen uns die Frage, ob Stächele diesem Amt nach einem solchen Kapitalfehler noch gerecht werden kann.“
Mappus und Co. gehören in den Knast bzw. sollten auf Schadensersatz verklagt werden.
m.f.g.
hansi
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§ 49 Pflicht zum Schadensersatz
Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Beamtinnen oder Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie als Gesamtschuldner.
Ich glaube der Landesregierung sind keine Wahlbeamten und unterliegen auch dem Beamtenstatus nicht, oder?
Abgesehen davon kann man glaube den Vorsatz nicht so einfach nachweisen. (Und weiss nicht ob es uns voranbringen würde wenn Arbeitnehmer oder Regierungsmitglieder Panik vor dem persönlichen Ruin haben). (Auch wenn es in einige Fällen der letzten Zeit wirklich unerträgliches treten der Verfassung mit Füssen war).
Wäre es gut gegangen, wäre es IMHO sehr wahrscheinlich, dass er oder ein anderer aus dem Spätzles-Clan finanziell von dem Deal profitiert.
Ergo: Geht es nicht gut, haben sie gefälligst auch finanziell zu leiden.
Ein Unternehmer (Alleinunternehmer oder auch eingesetzter Geschäftsführer) muss bei einigen Entscheidungen auch mit seinem Privatvermögen haften. Davor schützt ihn auch nicht die Gesellschaftsform von z. B. einer GmbH.
Ein Arbeitnehmer verliert bei schlechten Entscheidungen seinen Job und haftet erst recht bei strafrechtlich relevanten Entscheidungen auch mit seinem Privatvermögen.
Schon daher wäre es nur fair, falls ein Politiker ebenso für seine Entscheidungen haften müsste — erst recht, falls sie gegen die Verfassung verstossen.
Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass wir dann auch mit etwas ordentlicherer Arbeit rechnen könnten — weniger Populismus.
Wer dann Panik vor Entscheidungen bekommt — wäre eh fehl am Platz. Und während seiner Amtszeit schützt ihn ja meistens die politische Immunität.
Strike 1, 2, 3… Out is: Landtagspräsident Stächele
Ganz großes Kino!!! Die alte Landesregierung begeht einen Verfassungsbruch und die einzigste Konsiquenz ist das Stechele Zurück tritt…
Kann man die Herren Mappus und Co nicht weiter juristisch dafür belamngen?
Wenn man es nicht kann sollten wir fordern dass die Gesetze diesbezüglich geändert werden.
der staat abkassieren Energie