Wie durch einen Artikel im aktuellen „Spiegel“ bekannt wurde, sind im Mordfall Bögerl schärfste Überwachungsmaßnahmen gegen Familie, Freunde und eine Therapeutin der Angehörigen eingesetzt worden. Es ist von Telefonüberwachung bis hin zum Einsatz des umstrittenen Staatstrojaners die Rede.[1] Die Piratenpartei fordert Aufklärung darüber, wer diese Maßnahmen mit welcher Begründung zu verantworten hat.

„Der Einsatz von Überwachungstechnik um in den Vertrauensbereich zwischen Arzt und Patient einzudringen, ist eindeutig illegal.“ [2], so Thomas Wilk, Pressesprecher der Ortsgruppe Heidenheim. „Der verantwortliche Innenminister Reinhold Gall muss nun dringend für Aufklärung sorgen. Wir erwarten eine unverzügliche und umfassende Erklärung hierzu.“

Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium zugesichert, sich bei der Telekommunikationsüberwachung streng an das Grundgesetz zu halten. Nach Ansicht der Piratenpartei bedeutet dies, eine derartige Software nicht zu entwickeln oder gar zum Einsatz zu bringen. Pauschale Überwachung der Angehörigen eines Opfers, oder gar von Anwälten, Ärzten oder Priestern, lehnt die Piratenpartei entschlossen ab.

Quellen

  1. Polizei setzte im Fall Bögerl umstrittenen Trojaner ein
  2. Polizeigesetz Baden-Württemberg