Wie durch einen Artikel im aktuellen „Spiegel“ bekannt wurde, sind im Mordfall Bögerl schärfste Überwachungsmaßnahmen gegen Familie, Freunde und eine Therapeutin der Angehörigen eingesetzt worden. Es ist von Telefonüberwachung bis hin zum Einsatz des umstrittenen Staatstrojaners die Rede.[1] Die Piratenpartei fordert Aufklärung darüber, wer diese Maßnahmen mit welcher Begründung zu verantworten hat.
„Der Einsatz von Überwachungstechnik um in den Vertrauensbereich zwischen Arzt und Patient einzudringen, ist eindeutig illegal.“ [2], so Thomas Wilk, Pressesprecher der Ortsgruppe Heidenheim. „Der verantwortliche Innenminister Reinhold Gall muss nun dringend für Aufklärung sorgen. Wir erwarten eine unverzügliche und umfassende Erklärung hierzu.“
Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium zugesichert, sich bei der Telekommunikationsüberwachung streng an das Grundgesetz zu halten. Nach Ansicht der Piratenpartei bedeutet dies, eine derartige Software nicht zu entwickeln oder gar zum Einsatz zu bringen. Pauschale Überwachung der Angehörigen eines Opfers, oder gar von Anwälten, Ärzten oder Priestern, lehnt die Piratenpartei entschlossen ab.
Ist es generell schlecht, dass es einen Staatstrojaner gibt, der verdächtige Computer durchleuchten kann? Wo ist das Problem, wenn der Einsatz durch einen Richter genehmigt wurde.
So wie ich das sehe, ist die Polizei dazu verpflichtet einen Trojaner zu entwickeln.
Sicher, keinen für flächendeckende Überwachung, sondern zum gezielten Einsatz, wie eine Telefonüberwachung.
Es ist sehr problematisch einen Trojaner einzusetzen. Die meisten Piraten gehen sogar so weit, dass die Abwägung immer zu Ungunsten des Trojaners ausgeht, einfach weil das Missbrauchs- und Gefährdungspotential sehr hoch ist und das Nutzpotential eher gering (und die Kosten für gut durchgeführte Massnahmen sehr hoch).
Das kann man sicher bei schweren Straftaten auch anders bewerten, aber die aktuelle Praxis (und auch die von dir gelobte Telfonüberwachung ist keineswegs so „geziel“ und „nützlich“ wie man denkt).
Man schau sich nur die aktuellen Berichte zur stillen SMS, Telefonüberwachung von Therapeuten oder Politikern an. Dazu kommt, dass der Richtervorbehalt ja auch nicht mehr funktioniert (teils wegen Überlastung teils wegen Amtsroutine).
Siehe z.B. http://www.heise.de/ct/artikel/Abhoeren-als-Massengeschaeft-288858.html
Gruss
Bernd
Es muss ja nicht die Praxis und der Trojaner sein, der momentan entwickelt wurde, das lässt sich ja ändern. Was spricht dagegen, einen Trojaner zu entwickeln der sämtlichen Bedingungen(Transparenz etc.) entspricht und kein Gefährdungspotential hat.
Wenn im Internet Plattformen entstehen die letztendlich Personen gefährden, muss die Polizei einen rechtlichen Rahmen zur Verfügung haben um dort aufzupassen und einzugreifen.
Es ist technisch nicht möglich einen Trojaner zu entwickeln der das System nicht zusätzlich gefährdert, der Beweissichere Daten liefert und das Grundrecht auf IT Integrität wahrt.
Und zwar weder theoretisch noch – was viel schwerer wiegt – in der Praxis durch eine Bundesbehörde und ein starres Beschaffungsprojekt.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung darf der Beschuldigte anwesend sein. Bei einer Rechnerdurchsuchung nicht… Eine Durchsuchung ist nachvollziehbar. IT-Systeme sind derart komplex und leicht manipulierbar, dass eine nachvollziehbare, nicht manipulierte Beweissicherung imho auf diesem Weg nicht gegeben sein kann. Nicht umsonst hat das BVerfG hohe Hürden für den Rechnereinsatz bei Wahlen gestellt. Da ging es um die gleichen Abwägungen. Die Systeme sind nicht nachvollziehbar und oft auch nicht manipulationssicher.
Es ist also Pech, wenn sich irgendwo ein Forum bildet (kein öffentliches) in dem sich Leute treffen die den Holocaust wiederholen wollen und sich dort organisieren und durch Flashmobs usw. die Öffentlichkeit gefährden?
Was kann man dagegen machen? Prävention gut und gerne, aber das ist nur eine Möglichkeit die langfristig zieht. Wir brauchen Rechtsgrundlagen die kurzfristig greifen können.
Es muss ja nicht unbedingt ein Trojaner sein, der Computer ausspioniert, aber mindestens brauchen wir Rechtsgrundlagen die die Polizei nutzen kann um Brandherde zu löschen damit sie eben erst gar keinen Trojaner mehr braucht. (und falls doch, brauchen wir eben einen sensiblen Umgang der Daten durch die Polizei, ja sie wollen dir nichts Böses!(naiv, ich weis, dennoch nicht ganz unrichtig))
Gefahren merzt man doch am Besten am Ursprung aus und nicht erst, wenn es zu spät ist.
Wir haben eigentlich Geheimdienste und verdeckte Ermittler. Aber wenn man die eben aus der Szene rekrutiert und damit beispielsweise den Nazis Baseballschläger subventioniert bringen die, wie wir ja gerade sehr eindrucksvoll vorgeführt bekommen. nichts. Im Gegenteil. Diese Möglichkeiten sollte man vernünftig einsetzen und nicht so, wie jetzt.
In diesem Fall haben all die ganzen technischen Spielereien, die ja zum Einsatz gekommen sind, nichts gebracht. Hier muss wohl klassische Kriminalarbeit gemacht werden.
Auch sollten Betroffene von Überwachungsmaßnahmen endlich ordnungsgemäß informiert werden. Bei jeder Funkzellenabfrage sind tausende Bürger betroffen. Aber niemand erhält je eine Information darüber.
Ich musste eine Speichelprobe abgeben weil ich „langes Haar“ hatte und somit dem Täterprofil entspräche. Das ich aber in Eppingen 150 km von Gingen an der Brenz entfernt wohne, und zu einhundert Prozent Schwerbehindert mit einer Gehbehinderung bin, hat die Kripo in Heilbronn nicht interessiert.
Als Anmerkung: wie viele hundertschaften waren denn unterwegs als der obdachlose im winter totgeprügelt wurde?
Ich dachte, dieser Bundestrojaner (BJ) sein nur für terroristische Ziele entwickelt worden! Und nicht „einfache“ Mordfälle! Eines Tages werden Ladendiebstähle mit BJs geklärt.
Es muss in Deutschland ein Richtstelle (nur ein Richter mit entsprechenden Vollmachten) eingerichtet werden, der sich nur um diese Sachen Bundesweit kümmert! Und nicht das ein Richter für Jugendrecht sich auf einmal in seiner Stadt mit solch einem Problem beschäftigen muss. Der hat ja keine Ahnung was Los ist. Denn die Unterlagen werden von der Stastsanwaltschaft irgendeinen beliebigen Richter vorgelegt, der es dann unterschreibt.
Per Definition wurde der Trojaner für „schwere kriminelle Straftaten“ entwickelt und wird dort entsprechend auch eingesetzt. Das Problem ist, dass die Definition für „schwere kriminelle Straftat“ von einem Richter der Judikative abgegeben werden darf. Was bedeutet: der unterschreibende Richter darf Verletzungen gegen das Steuergesetz, Urheberrechtsgsetz oder gegen das Betäubungsmittelgesetz als „schwere kriminelle Straftat“ deklarieren, und schon ist die Überwachung völlig legal. Es wäre fatal, wenn wir als Bevölkerung glauben würden, dass der Trojaner ’nur‘ bei Terroristen oder Extremisten eingesetzt wird.