Am 18. Oktober fand bei Fritz Mielert – einem der führenden Köpfe gegen Stuttgart 21 – eine Hausdurchsuchung statt. Grund soll eine Internetseite sein, über die man E-Mails mit der eigenen Absenderadresse verschicken konnte. Dieses Verfahren wird auch von Amnesty International und vielen anderen eingesetzt, um einen vorgefertigten Text per E-Mail von deren Internetseite aus zu verschicken. Die Staatanwaltschaft sieht hierin eine Urkundenfälschung und begeht dadurch einen entscheidenden Fehler. E-Mails gelten im Gegensatz zu Briefen, Postkarten oder Faxen nicht als Urkunden.

„Die Masse von 1500 E-Mails, die beim SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir eingegangen sind, mag nervig und lästig sein. Sie stellt aber keine Urkundenfälschung dar“, betont Martin Eitzenberger, Pressesprecher der Stuttgarter Piraten. Besonders widersinnig ist in diesem Zusammenhang die Hausdurchsuchung in Deutschland, da die im Beschluss genannte Internetadresse in Österreich verwendet wird. „Wir können von Glück sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht gleich Interpol eingeschaltet hat“, so Eitzenberger scherzhaft.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg verurteilt dieses Vorgehen. Wieder einmal sollen Gegner des Bahnhofprojekts eingeschüchtert werden. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung scheint aufgrund der Häufung von Hausdurchsuchungen nicht für die Gegner von Stuttgart 21 zu gelten. Wie schon bei den Hausdurchsuchungen bei Video-Aktivisten der Gruppe Cams21 vor wenigen Wochen, wurde versucht, S21-Gegner zu kriminalisieren. Daher weisen die Piraten erneut darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gewahrt bleiben muss.

Quellen

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland – Landesverband Baden-Württemberg.

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