Am Mittwoch, dem 15. August 2012, passierte ein Gesetzentwurf [1] das Bundeskabinett, der einige problematische Änderungen im Bereich der Prozesskostenhilfe enthält. Unter dem Vorwand der Missbrauchsbekämpfung werden unter anderem Freibeträge für Geringverdiener in der Prozesskostenhilfe gesenkt und die zumutbare Ratenzahlungshöchstdauer verlängert. Bei geringem Streitwert wird künftig keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, diese Pläne unverzüglich fallen zu lassen. »Statt die Rechte von Geringverdienern durch Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe zu beschränken, müssen vielmehr die Ursachen beseitigt werden, die diese Menschen überhaupt erst zur Klage veranlassen«, meint Ute Hauth, stellvertretende Landesvorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg. Nach Angaben des Sozialgerichts Berlin erzielt in solchen Verfahren rund die Hälfte aller Kläger zumindest einen Teilerfolg [2]. Der Vorwurf von Missbrauch ist daher nicht nachvollziehbar.

»Dass es vor Gericht für viele Bezieher von Arbeitslosengeld und Geringverdiener häufig nur um verhältnismäßig geringe Beträge geht, liegt in der Natur der Sache«, stellt Hauth fest. »Aber anstatt Geringverdienern die Möglichkeit zu nehmen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, sollte man sich fragen, ob hier nicht nur an den Symptomen verfehlter Sozialpolitik zu Lasten der Betroffenen herumgedoktert wird. Seit der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder ist es noch keiner Bundesregierung gelungen, dafür zu sorgen, dass sich die verantwortlichen Behörden umfassend an die geltenden Gesetze halten. Der Erfolg vieler Klagen zeigt dies. Hier sind dringend Korrekturen bei den Hartz-IV-Regelungen geboten.«

Nachweise: [1] http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetz_zur_Aenderung_des_Prozesskostenhilfe_und_beratungshilferechts.pdf

[2] http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20100618.1110.299831.html