Inneres und Justiz

In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen und gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden im Interesse einer „gefühlten Sicherheit“ eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, ohne dass Sicherheit wirksam erhöht wurde.

Wir setzen uns für eine Sicherheitspolitik ein, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert und nicht an den Kontrollvorstellungen eines übermächtigen Verwaltungsapparates. Dazu gehört auch, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Aktivitäten von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz demokratisch zu kontrollieren.

Bürgerrechte und Datenschutz

Keine Einschränkung von Grundrechten

Wir werden dem Versuch der Einschränkung von Grundrechten durch Gesetze oder Verwaltungsvorschriften entschieden entgegentreten.

Polizeiliche Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Personalienfeststellungen ohne konkreten Anfangsverdacht bzw. Schutzauftrag sind in unseren Augen klare Grundrechtsverletzungen, ebenso wie Verschärfungen des Versammlungsrechts.

Versammlungsfreiheit schützen

Einschränkungen des Versammlungsrechts bedrohen das Recht auf die Freiheit der öffentlichen Meinungsäußerung. Zum Einen werden dadurch höhere Hürden für die Organisation von Versammlungen aufgestellt. Zum Anderen werden manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen, Personenkontrollen vor Ort und das Einführen von speziellen Ordnungswidrigkeits- und Straftatbeständen abgeschreckt. Deshalb lehnen wir den allgemeinen und präventiven behördlich angeordneten Einsatz von Überwachungstechnologien sowie spezielle Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände bei Demonstrationen ab.

Wir fordern ein Landesversammlungsgesetz, das lediglich formale Aspekte von Versammlungen (wie Anmeldefrist, Auflösung und Verbot von Versammlungen) regelt. Zusätzliche Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände, wie das Vermummungsverbot und das Verbot von sogenannten Schutzwaffen, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit ab.

Keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen

Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen wegen ihres Aussehens, ihrer vermuteten ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Einschüchterung, Diskriminierung und des Misstrauens.

Wir lehnen die Selektion von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. Dafür ist in einer aufgeklärten Gesellschaft kein Platz. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir werden deswegen anlasslose Personenkontrollen untersagen.

Verbot anlassloser Durchsuchung

Wir halten die anlasslose Personalienfeststellung und Durchsuchung von Menschen durch die Polizei für einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Privatsphäre und möchten sie daher grundsätzlich nicht mehr erlauben. Die Möglichkeit anlassloser Kontrollen erzeugt ein Klima der Angst, wenn Polizeikräfte zugegen sind – wie alle Maßnahmen zur verdachtsunabhängigen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. In einem solchen Klima empfinden die Menschen den Staat nicht mehr als „Partner“.

Verhältnismäßigkeit bei Hausdurchsuchungen

Die Wegnahme von Computerhardware im Rahmen von Hausdurchsuchungen stellt mitunter eine unverhältnismäßige Maßnahme dar, da die gesamte berufliche wie auch private digitale Existenz der Betroffenen von den Geräten abhängt. Daher fordern wir, dass eine Beschlagnahmung von Speichermedien und sonstiger Computerhardware, wie auch von Smartphones, nur noch bei entsprechend festzulegenden schweren Katalogstraftaten erfolgen darf. Darüber hinaus muss in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit besonders geprüft, sowie eine möglichst schnelle Rückgabe angestrebt werden, falls sich Verdachtsmomente nicht erhärten. Wohnungsdurchsuchungen bei Zeugen darf es unserer Auffassung nach nur noch im absoluten Ausnahmefall geben, und nur wenn eine freiwillige Herausgabe von Beweisen durch diese, nachdem eine solche angefragt wurde, verweigert wird.

Bei verschlüsselten Datenträgern, deren Entschlüsselung ohne das Mitwirken des Eigentümers aussichtslos ist, wollen wir, dass diese unmittelbar zurückgegeben werden müssen, nachdem die entsprechende Verschlüsslung festgestellt wurde.

Öffentliche Überwachung einschränken

Die zunehmende pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen.

Wir lehnen den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen ist dringend erforderlich.

Auch in der sogenannten intelligenten Videoüberwachung, bei welcher durch Algorithmen auffälliges Verhalten erkannt werden soll, sehen wir keine brauchbare Lösung zur Verbesserung der Sicherheit von Bahnhöfen oder Fußgängerzonen, sondern vor allem die Gefahr, dass Menschen unverschuldet in den Fokus von Sicherheitsbehörden geraten.

Die Fortschritte bei der automatisierten Gesichtserkennung in den letzten Jahren haben zu Begehrlichkeiten geführt, diese auch im Zusammenhang mit Überwachungskameras einzusetzen. Die Anwendung von Software zur Gesichtserkennung muss unserer Auffassung nach stets die Zustimmung der betroffenen Person voraussetzen. Der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung an allgemein zugänglichen Orten ist damit nicht vereinbar, und daher für private wie auch staatliche Betreiber abzulehnen.

Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird immer wieder darüber nachgedacht. Ebenso besteht die Möglichkeit, bei Einführung einer PKW-Maut die erfassten Kennzeichnen zu Fahndungszwecken zu nutzen. Den Lippenbekenntnissen, dass dies nicht geschehen wird, schenken wir keinen Glauben. Wir sehen überdies die Gefahr, dass einmal gesammelte Daten gespeichert und für Bewegungsprofile ausgewertet werden können. Einen solch massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenartiger Abgleich von erfassten Kennzeichen ist für uns nicht akzeptabel.

Biometrische Daten

Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab.

Funkzellenabfrage einschränken

Wir wollen die Funkzellenabfrage auf die Abfrage individueller Mobilfunkanschlüsse beschränken. Abfragen, die alle Mobiltelefone erfassen, stellen eine unverhältnismäßige Massenüberwachung dar. Auch die Aufenthaltsorte tausender unschuldiger Bürgerinnen und Bürger in einem Bereich werden damit gespeichert. Es gibt keine ausreichenden Belege, dass dies notwendig ist.

Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

Wer Ziel einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden.

Die aktuelle Regelung im Polizeigesetz Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Das Gesetz ist dahingehend anzupassen.

Geschützte Bürgerinnen und Bürger und unabhängige Justiz

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.

Bessere Ausstattung der Polizei

Um der Polizei die Erfüllung ihrer Aufgaben in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss ihre materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Es müssen ausreichend Beamtinnen und Beamte beschäftigt werden, um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.

Polizeireform

Die Piratenpartei steht der Polizeireform der grün-roten Landesregierung kritisch gegenüber. Es wird zu prüfen sein, inwiefern die Reduzierung von 37 Direktionen auf 12 Präsidien tatsächlich Mittel und Ressourcen einspart, ohne die Handlungsfähigkeit der Polizei zu beeinträchtigen. Wir sprechen uns für eine gut ausgestattete, bürgernahe Polizei aus, die Gegebenheiten vor Ort kennt und flächendeckend in kurzer Zeit an der Stelle des Geschehens sein kann.

Sollte sich herausstellen, dass dies nicht gewährleistet werden kann, gehört die Reform auf den Prüfstand. Nicht zuletzt im ländlichen Raum sehen wir Nachbesserungsbedarf.

Polizeiarbeit im Internet

Wir möchten die Ausbildung und Ausstattung der Polizei für die Strafverfolgung im Internet verbessern. Dazu müssen zum Beispiel auch bestehende Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Internet zu melden, vereinfacht und ausgebaut werden.

Jedoch müssen auch im Internet die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab.

Stopp der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet

Wir wollen die Verbreitung von Bildern und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, wirksam verhindern. Deswegen muss die Polizei in der Lage sein, Beweise gerichtsfest zu sichern und unverzüglich die Löschung solcher Bilder und Videos von den Servern zu veranlassen.

Dazu werden wir bei Bedarf auch das Landeskriminalamt personell und technisch besser ausstatten. Den Aufbau einer Sperrinfrastruktur lehnen wir ab, da diese grundsätzlich die Gefahr birgt, für beliebige weitere Sperrmaßnahmen bis hin zur Zensur missbraucht zu werden.

Waffenrecht

Die Verschärfungen der Waffengesetze in früheren Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, die Sportschützinnen und -schützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.

Eindeutige Kennzeichnung von Polizeieinsatzkräften

Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizistinnen und Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen, für die sie sich auch verantworten müssen.

Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizistinnen und Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind deren Persönlichkeitsrechte zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.

Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizistinnen und Polizisten Kolleginnen und Kollegen ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Falsch verstandene Solidarität bei Kolleginnen und Kollegen oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kann dabei zur Vertuschung von Straftaten führen.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeieinsatzkräfte die Ermittlungen übernehmen. Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Staatsanwältinnen und -anwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir die Landesregierung gesetzlich verpflichten, von ihrem Weisungsrecht gegenüber Landesstaatsanwältinnen und -anwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir die dienst- und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber der Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Verstößen verschärfen.

Freiheit der Lebensgestaltung für Staatsdienerschaft

In den letzten Jahren wurden wiederholt Referendarinnen- und Referendare, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Beamte disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu faktischen Berufsverboten unterworfen, weil sie sich außerhalb ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs politisch oder kulturell, etwa in demokratischen Bündnissen oder als Musikerinnen und Musiker, betätigt haben.

Wir lehnen diese Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung ab. Auch eine Ausweitung der Maßnahmen, zum Beispiel auf Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis, wollen wir verhindern.

Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Als Inlandsgeheimdienst der Landesregierung Baden-Württemberg entzieht er sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle.

Die Existenz von Inlandsgeheimdiensten ist daher für die Piratenpartei unvereinbar mit den Ansprüchen einer demokratischen, transparenten und offenen Gesellschaft. Tatsächlich hat sich in Form der Verfassungsschutzämter ein Inlandsgeheimdienst entwickelt, der sich weitestgehend verselbstständigt hat. Die Verfassungsschutzämter haben ein System entwickelt, welches mit den Prinzipien des Rechtsstaates nicht vereinbar ist.

Deswegen fordert die Piratenpartei Baden-Württemberg die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Aufgabe der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, bewaffneten Nazis und Terrorismus liegt bei den Polizeibehörden. Diese entziehen sich nicht der demokratischen Kontrolle.

Abschaffung des Paragrafen 166 StGB

Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses (Verhältnis von Täterinnen, Tätern und Opfern) geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatikerinnen und Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.

Die Piratenpartei wird eine Bundesratsinitiative zur Streichung dieses Paragrafen initiieren, damit Deutschland einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nachkommt. Dieses erklärte nämlich 2011, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel“ seien.

Menschenhandel und Zwangsprostitution

Laut einer Studie der Europäischen Union und der EU-Innenkommissionarin Ceciilia Malmström aus dem Jahre 2010 nimmt in Deutschland der Menschenhandel zu. Meist junge Mädchen aus Osteuropa müssen unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten. Die Piratenpartei unterstützt die Bestrebungen der Europäischen Union zur Strafverfolgung von Menschenhändlerinnen und Menschenhändlern. Sie fordert Opferschutz und Prävention.
Aus diesem Grunde verlangen wir mehr staatliche Kontrollen in den Bordellen und Initiativen für die Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Wir streben Verbesserungen für die Betroffenen durch Reformen von Prostitutionsgesetz, Strafrecht und Aufenthaltsrecht an.

Bürgerinnen- und bürgerfreundliche Verwaltung

Bürgerinnen -und bürgerfreundliches eGovernment

Der Einsatz von Informationstechnologien in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten sie weiter vorantreiben.

Wir möchten aber auch vor den Schattenseiten warnen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen und birgt das Risiko von unbeabsichtigter Datenübertragung. Im Falle von sensiblen Daten besteht außerdem die Gefahr missbräuchlicher Datennutzung. Im Bereich des eGovernment ist es besonders wichtig, die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten.

Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung verweigert, darf keine Nachteile haben.

Offene Dateiformate in der Verwaltung

Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.

Freie Software in der Verwaltung

Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren.

Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen bei freier Software so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenbescheide als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles, bürgerinnen- und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.

Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen

Eine Weitergabe von Meldeinformationen über Bürgerinnen und Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab. Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von der kommunalen Verwaltung gegen geringe Gebühren Daten über Bürgerinnen und Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu nutzen. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürgerinnen und Bürger eingeholt wird, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, sollen Bürgerinnen und Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und ihre Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

Open Data

Kommunen sind im Besitz vieler Daten, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sein können. Wir Piraten werden den Diskurs zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen fördern, um das Potenzial dieser Daten unter Wahrung des Datenschutzes auf kreative Weise zu nutzen. Beispielhaft seien hier die OK-Labs der Open Knowledge Foundation genannt.

Barrierefreies Notrufsystem

Wir setzen uns dafür ein, dass in Baden-Württemberg die technische Voraussetzung geschaffen wird, dass die Nothilfe-SMS nicht an mehrere unterschiedliche, netzbetreiber- und blaulichtorganisationabhängige Rufnummern, sondern zentral an die bekannten Nummern 110 bzw. 112 gesendet werden kann. Zudem soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Notrufe auch über gängige Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram abzusetzen.

In einem nächsten Schritt soll eine App geschaffen werden, welche bereits eine Notrufabfrage tätigt und den Notruf zusammen mit dem genauen Standort mittels Übertragung der GPS-Koordinaten an die zuständige Leitstelle überträgt.

Optimierung des Katastrophen- und Zivilschutzwarnsystems

Nach Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die damals vorhandenen Möglichkeiten der Bevölkerungswarnung, insbesondere Sirenen, weitgehend zurückgebaut. Dies hat sich zwischenzeitlich als Fehler herausgestellt, der nun dringend korrigiert werden muss.

Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die bestehenden Systeme für Katastrophen- und Zivilschutzwarnungen zu überarbeiten und so zu gestalten, dass auch ohne erheblichen technischen Aufwand der Bevölkerung eine Warnung jederzeit möglich ist. Hierzu schlagen wir vor, flächendeckend das Sirenensystem in den Städten und Gemeinden wieder aufzubauen. Nur so kann eine schnelle Warnung der Bevölkerung, auch bei Ausfall der Mobilfunknetze, gewährleistet werden. Zudem setzen wir uns ein, die Technik des Cell Broadcasting zu forcieren und einzuführen.

Kommunikation der Notfallpläne

Das Land Baden-Württemberg wird durch verschiedene mögliche Katastrophenszenarien, beispielsweise Hochwasser, ein Unglück in einem der Kernkraftwerke oder Erdbeben bedroht. Für diese existieren Notfallpläne, die jedoch nicht aktiv an die Bevölkerung kommuniziert werden.

Zudem stellen Stromausfälle und der Zusammenbruch der Verkehrsinfrastruktur im Katastrophenfall ein möglicherweise unüberwindbares Hindernis für die Verbreitung und Umsetzung von Notfallplänen dar.

Die Piratenpartei regt daher die Veröffentlichung und Kommunikation aller Notfallpläne bereits im Vorfeld an. Dies ermöglicht auch die Prüfung der Pläne durch die Bevölkerung, die mit der Lage vor Ort am besten vertraut ist und somit mögliche Fehlplanungen rechtzeitig erkennen kann.