Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai hat die Piratenpartei in Baden-Württemberg die Ergänzung des Grundgesetzartikels 3 gefordert.
»Das Grundgesetz untersagt in Artikel 3 eindeutig die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Eigenschaften oder Anschauungen. Leider wird die sexuelle Identität hierbei bislang nicht berücksichtigt«, so Nathanael Bienia, Landesschatzmeister der Piratenpartei Baden-Württemberg und Listenkandidat zur Bundestagswahl »Wir wollen, dass auch eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich ausgeschlossen wird.«
Im Falle eines Bundestagseinzugs will die Partei deshalb eine solche Änderung als einen der ersten Anträge in den neu gewählten Bundestag einbringen. »Schwule und Lesben haben ein Grundrecht auf Gleichberechtigung. Dies bleibt ihnen jedoch bisher verwehrt«, ergänzt Bienia.