Das baden-württembergische Kultusministerium hat den Einsatz sozialer Netzwerke für die dienstliche Kommunikation von Lehrern untereinander sowie zwischen Lehrern und Schülern aus Gründen des Datenschutzes untersagt. Christian Alkemper, Bundestagskandidat der Piratenpartei im Wahlkreis Karlsruhe-Land, begrüßt diese Klarstellung vonseiten der Landesregierung:
»Datenschutz sollte gerade bei Kindern eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Behandlung von sozialen Netzwerken im Unterricht ist zudem durchaus geeignet, ein Problembewusstsein für die Themenfelder Datenschutz und Kommunikationssicherheit zu schaffen. Des Weiteren ist auch die Vorgabe, für die dienstliche Kommunikation ausschließlich verschlüsselte E-Mails zu verwenden, sehr sinnvoll; man darf allerdings nicht den Fehler machen, Dienste wie DE-Mail oder die E-Post als sicher zu betrachten. Da die Nachricht bei diesen Anbietern während der Übertragung entschlüsselt wird, sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht gewahrt.
Lehrerinnen und Lehrer, die sich im Umgang mit sozialen Medien oder dem Bereich der Verschlüsselung unsicher fühlen, sind herzlich dazu eingeladen, eine unserer zahlreichen Kryptopartys im Land zu besuchen. Dort können unsere Experten in der Regel auch auf konkrete Fragen und Problemstellungen eingehen.«
Eine Übersicht zu den aktuell geplanten Kryptopartys ist unter http://kryptoparty.de verfügbar.
»Datenschutz sollte gerade bei Kindern eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Behandlung von sozialen Netzwerken im Unterricht ist zudem durchaus geeignet, ein Problembewusstsein für die Themenfelder Datenschutz und Kommunikationssicherheit zu schaffen. Des Weiteren ist auch die Vorgabe, für die dienstliche Kommunikation ausschließlich verschlüsselte E-Mails zu verwenden, sehr sinnvoll; man darf allerdings nicht den Fehler machen, Dienste wie DE-Mail oder die E-Post als sicher zu betrachten. Da die Nachricht bei diesen Anbietern während der Übertragung entschlüsselt wird, sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht gewahrt.
»Datenschutz sollte gerade bei Kindern eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Behandlung von sozialen Netzwerken im Unterricht ist zudem durchaus geeignet, ein Problembewusstsein für die Themenfelder Datenschutz und Kommunikationssicherheit zu schaffen. Des Weiteren ist auch die Vorgabe, für die dienstliche Kommunikation ausschließlich verschlüsselte E-Mails zu verwenden, sehr sinnvoll; man darf allerdings nicht den Fehler machen, Dienste wie DE-Mail oder die E-Post als sicher zu betrachten. Da die Nachricht bei diesen Anbietern während der Übertragung entschlüsselt wird, sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht gewahrt.