Vergangenen Donnerstag wurde das Bayrische Volksbegehren zur Cannabis-Legalisierung vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Nach der zuvor bereits erfolgten Negativbescheidung der Zulassung des Begehrens durch das Bayerische Innenministerium, erklärte nun auch der durch das Innenministerium angerufene Gerichtshof das Volksbegehren für nicht zulässig. In der Sache folgte das Gericht der Argumentation des Innenministeriums. Das Land Bayern verfüge demnach über keine Gesetzgebungskompetenzen ein „Hanfgesetz“, wie in dem Begehren gefordert, zu schaffen. Regelungen auf Landesebene dürften, so die Hofrichter, nicht im Konflikt mit dem Bundesrecht stehen. Das Betäubungsmittelgesetz würde durch die Schaffung eines derartigen Landesgesetzes jedoch ausgehebelt.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Landes- und Bundesregierung auf endlich zu handeln.
»Statt Millionen Cannabis-Konsumenten in Deutschland in die Illegalität zu drängen und Milliarden Euro an Steuergeldern in eine gescheiterte Drogenpolitik zu investieren, ist ein legaler und regulierter Handel dringend von Nöten.
Deutschland hat längst den Punkt erreicht diesen mutigen Schritt zu gehen und sollte jetzt eine Kehrtwende in der Drogenpolitik durchzuführen.
Bei der Umsetzung könnte sich Deutschland die US-Staaten Colorado und Washington zum Beispiel nehmen. Produktion, Vertrieb und Handel wurden dort legalisiert und reguliert, ähnlich wie das auch im Parteiprogramm der Piraten gefordert wird. Dabei wird eine steuerliche Abgabe erhoben, deren Einnahmen in Colorado u. a. in das Schulsystem (15%) und in Präventionsmaßnahmen fließen sollen. Baden-Württemberg sollte hier deutschlandweit eine Vorreiterrolle einnehmen und sich als Modellregion anbieten. Als erster Schritt könnten Modellprojekte wie Cannabis Social Clubs umgesetzt werden.« so Michael Knödler, Spitzenkandidat der Piraten zur Landtagswahl.
Auszug aus dem Landtagswahlprogramm 2016
Die Piratenpartei unterstützt die Verwendung von Cannabis in der Medizin und die Legalisierung im Genussbereich.
Wir fordern einen verantwortungsvollen Umgang in der Drogenpolitik in Baden-Württemberg. Neuartige Konzepte sollen umgesetzt werden, wie z. B. der Einsatz von Cannabis in der Schmerztherapie und ein flächendeckendes Angebot der Heroinsubstitution angegliedert an Krankenhäuser.
Wir fordern eine gesetzliche Regelung zur geringen Menge von Cannabis, um endlich in Baden-Württemberg Rechtssicherheit zu schaffen. Eine Menge von 15 Gramm halten wir für angebracht. Vor allem die Schaffung von Cannabis Social Clubs könnte den Jugendschutz gewährleisten und erwachsenen Menschen die Möglichkeit bieten, Cannabis legal anzubauen. Dies führt zur Verringerung des Schwarzmarktes und damit zur Entlastung der Polizei und der Gerichte. Eine Bestrafung von Cannabiskonsumenten durch Führerscheinentzug ohne eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unverhältnismäßig und gehört daher abgeschafft.
Das Thema
Drogen und Suchtpolitk des Bundesprogrammes findet Ihr
hier.
Quellen