BEZIRKSVERBAND KARLSRUHE 7.4.2010 – Zur Zeit ist Baden-Württemberg (neben Thüringen) eines von nur noch zwei Bundesländern, die von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch machen und das Schließen von Lebenspartnerschaften anders behandeln als eine Eheschließung: In den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg ist noch nicht das Standesamt für Lebenspartnerschaften zuständig. Außerdem werden unterschiedlich hohe Gebühren erhoben.
Der Versuch, dies in Karlsruhe zu ändern, scheiterte im Gemeinderat von Karlsruhe im Januar daran, dass Oberbürgermeister Heinz Fenrich keine Abstimmung zu dem Thema zuließ.
Als Reaktion darauf ruft der Karlsruher Verein Schwung e.V. zusammen mit der Hochschulgruppe Queerbeet am 24. April zu einer Demonstration unter dem Motto „Schwule und Lesben ins Standesamt – Gleiche Rechte für gleiche Liebe“ in Karlsruhe auf.
In seinem Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anzuwenden ist: Der vom Grundgesetz eingeforderte Schutz der Ehe macht es nicht erforderlich, dass die Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften privilegiert wird; somit stellt eine Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in vielen Fällen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.
Die Piratenpartei setzt sich für die Stärkung der Grundrechte und Menschenrechte und gegen Diskriminierung ein. Da die fortgesetzte Ungleichbehandlung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Baden-Württemberg eindeutig eine Form von Diskriminierung darstellt, unterstützt die Piratenpartei im Regierungsbezirk Karlsruhe die Ziele der oben genannten Demonstration und ermuntert alle Piraten und Piratensympathisanten zur Teilnahme.