Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die sofortige Streichung aller Funktionszulagen, die Parlamentarier im Landtag erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2000 solche Zulagen als verfassungswidrig eingestuft.

»Es ist eine Unverschämtheit, dass sich die Parlamentarier hier in einer Form selbst bedienen, die das Verfassungsgericht ausdrücklich verboten hat«, so Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. »Wir fordern die Fraktionen dazu auf, diese Zahlungen unverzüglich einzustellen.«

Nach einer Recherche von „Report Mainz“ (ARD) erhalten Abgeordnete im Landtag Baden-Württemberg insgesamt über 400.000 Euro an Funktionszulagen. Das Geld geht beispielsweise an stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder Arbeitskreisleiter. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2000 klargestellt, dass Zulagen ausschließlich für Fraktionsvorsitzende gestattet sind. Alle zusätzlichen Entschädigungen verstoßen laut dem Urteil ›gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten.‹

»Die Landtagsfraktionen argumentieren mit fadenscheinigen Begründungen für die illegalen Zulagen. So wird zum Beispiel behauptet, dass die höhere Bezahlung durch erhöhte Leistung gerechtfertigt werde. Die Abgeordnetendiät deckt allerdings sämtliche parlamentarischen Tätigkeiten voll ab«, so Köngeter weiter. »Auch die Behauptung, das Urteil würde nur für Thüringen gelten, greift nicht: Das Urteil stellt allgemeine Maßstäbe auf, die auch in Baden-Württemberg gelten.«

In Nordrhein-Westfalen hat die Landtagsfraktion der Piratenpartei einen Antrag zur Abschaffung der Funktionszulagen eingebracht.