Justizminister Guido Wolf fordert den Einsatz von elektronischen Fußfesseln auch bei weniger schwerwiegenden Straftaten. Die Piratenpartei-Baden-Württemberg lehnt den erweiterten Gebrauch klar ab.

„Diese Maßnahme ist ein völlig überzogener Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, kritisiert Falk-Peter Hirschel, Fachanwalt für Strafrecht und Kandidat der Piratenpartei zur Bundestagswahl. „Mehr Sicherheit wird dadurch jedoch nicht erreicht.“

Vor allem die Überwachung sogenannter „Gefährder“ halten die Piraten für hochproblematisch, da der Begriff selbst juristisch nicht klar definiert ist. Ursprünglich sollte dies „nur“ für verurteilte Extremisten für einen Beobachtungszeitraum nach der Haftentlassung gelten. Die Auswahl kann aber grundsätzlich willkürlich geschehen – teilweise ohne vorherige Zustimmung eines Richters. Auch Demonstranten könnten so zukünftig zu Gefährdern deklariert werden und wären dann an der freien Ausübung ihres Demonstrationsrechts gehindert.

„Es können Menschen überwacht werden, die keine Straftaten begangen haben. Die Auswahl darf keinesfalls rein durch die Polizei ohne Einfluss der Gerichte vorgenommen werden. Die Gewaltenteilung existiert aus berechtigen Gründen und sollte nicht untergraben werden.“

Auch der Erfolg der Maßnahme selbst ist stark zu bezweifeln. Es ist nicht zu erwarten, dass sich ein Terrorist durch eine elektronische Fußfessel von seinem Vorhaben abbringen lässt.

Der Einsatz von Fußfesseln für Suchtkranke soll garantieren, dass sich diese nach einer Therapie von bestimmten Orten fernhalten. Doch statt sie zu überwachen, sind erweiterte Plätze in Übergangstherapien notwendig. Ergänzend können geschulte Alltagsbegleiter, also Menschen, die sich bei regelmäßigen Treffen der Sorgen annehmen, eingesetzt werden. Dies wäre ein menschlicher Ansatz ohne Überwachungsutopien.