Der baden-württembergische Landtag beriet am gestrigen Mittwoch erstmals über das Anti-Terror-Paket, welches tiefgehende Eingriffe in die Freiheit der Bürger beinhaltet. So sind unter anderem die Einführung eines Staatstrojaners, sowie die Ausweitung der Videoüberwachung Teil des Gesetzentwurfs. Die Piratenpartei lehnt dieses Gesetzespaket entschieden ab.

„Dieses Gesetzespaket stellt einen absolut unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Freiheitsrechte dar und ist deshalb abzulehnen“, kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Erschwerend kommt hinzu, dass die Wirksamkeit dieser Überwachungsmaßnahmen nicht erwiesen und extrem fragwürdig ist.“

Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink schlägt in diese Richtung ein. Er kritisiert zudem, dass die Entscheidung bei sicherheitspolitischen Fragen dem Bundesverfassungsgericht überlassen wird und man jegliches Maß aus den Augen verliert, wenn man, wie von Ministerpräsident Winfried Kretschmann kommentiert, an die Grenze des legal machbaren geht. Dieser Argumentation schließt sich die Piratenpartei vollumfänglich an.

„Bei der sogenannten ‚intelligenten Videoüberwachung‘ werden die aufgenommenen Bilder automatisiert nach vermeintlich auffälligen Verhaltensmustern gescannt. Bisher gibt es allerdings keinerlei Beweis, dass diese Maßnahme eine signifikante Steigerung der inneren Sicherheit bringt“, so Köngeter weiter. „Die Risiken durch solch einen Grundrechtseingriff sind dagegen enorm: Durch Fehlerkennungen können Menschen dazu gebracht werden, sich in der Öffentlichkeit möglichst unauffällig zu verhalten. Ein massiver Verlust der individuellen Freiheit wäre die Folge.“

Auch die Einführung des Staatstrojaners halten die Piraten für unverhältnismäßig und lehnen sie deshalb ab.

„Es ist absurd, dass der Staat technische Geräte der Bürger angreift, anstatt für ihre Sicherheit zu sorgen. Hinzu kommt, dass die Kriterien für eine solche individuelle Überwachung mehr als schwammig formuliert sind und diese somit fast jeden treffen kann. Es ist also äußerst fragwürdig, ob das ‚Anti-Terror-Paket‘ sein vorgebliches Ziel, die Erhöhung der inneren Sicherheit, erreichen kann – die Freiheiten der Bürger werden aber auf jeden Fall in inakzeptablen Maße eingeschränkt“, so Köngeter abschließend.